Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 342/2020 vom 25.05.2020

Erlass zu Corona-Hinweisen für Feuerwehren aufgehoben

 

Das Ministerium des Innern hat mit Erlass vom 16. März 2020- 33-52.06.03/2020 in Ergänzung der seinerzeitigen einschlägigen Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweise zum Dienstbetrieb in den Feuerwehren gegeben.

Zwischenzeitlich hat sich die gesundheitliche Gefährdungslage wie auch die diesbezügliche Informationslage dahingehend verändert, dass nunmehr die allgemeinen Empfehlungen der obersten Gesundheitsbehörden, des Robert-Koch-Instituts sowie insbesondere auch der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (siehe: Feuerwehrreport 9-2020 Unfallkasse NRW )  im Feuerwehrdienst als ausreichend anzusehen sind. Zudem hat eine Vielzahl von Städten und Gemeinden als Träger des Brandschutzes ergänzende Regelungen zu den im Bezugserlass genannten Punkten in eigener Zuständigkeit und in eigenem Ermessen getroffen. Das Ministerium des Innern hält daher darüberhinausgehende allgemeine Regelungen für die Feuerwehren im Lande für nicht mehr erforderlich. Das Ministerium des Innern hat den Bezugserlass vom 16. März 2020 - 33 - 52.06.03 / 2020 - hiermit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

 

Az.: 15.1.10-002/007

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