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StGB NRW-Mitteilung 29/2015 vom 13.01.2015
Aufnahme von Auszubildenden in das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Nach Gesprächen der NRW-Landesregierung mit Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, der Industrie- und Handelskammer und den kommunalen Spitzenverbänden hat der Landtag das 3. Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes beschlossen, in dem Auszubildenden ein Anspruch auf politische Arbeitnehmerweiterbildung von insgesamt 5 Arbeitstagen während ihrer Berufsausbildung gewährt wird. Diese soll regelmäßig in den ersten beiden Dritteln der Ausbildung stattfinden.
Weitere Einzelheiten können u.a. dem Gesetzentwurf in der Drucksache 16/7090 entnommen werden, der unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-7090.pdf auf der Internetseite des Landtages abrufbar ist. Das Gesetz wurde verkündet und ist in Kraft getreten.
Az.: IV/2 330-15