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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 485/2020 vom 29.07.2020
Aufrechterhaltung Rettungsdienst / Unterricht Gesundheitsfachberufe
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat der Geschäftsstelle aktuell einen neuen Erlass zu Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen / Einstellung des Unterrichts an allen Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe übersandt (Az.: IV B 4 – G.0743). Der Erlass hat folgenden wesentlichen Inhalt:
1. Der Unterricht an den Rettungsdienstschulen richtet sich nach den Regelungen
derAllgemeinverfugung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen
des Gesundheitswesens im Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils aktuellen Fassung.
2. Die Regularien für die Fortbildung gemäß § 5 Absatz 4 RettG NRW werden hinsichtlich der
Präsenzpflicht gelockert, eine Aussetzung der Fortbildungspflicht ist im Einzelfall möglich.
3. Die Möglichkeiten der Delegation gemäß des Erlasses vom 20.02.2020 ,,Handlungsempfehlungen
des Landesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in NRW: Behandlungspfade und
Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst2020" (Az. IV B 4 - G.0701) sollen zum
ressourcenschonenden Einsatz insbesondere notärztlicher Ressourcen geprüft werden.
4. Vorgaben für Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung vonSARS-CoV-2 richten sich nach der
Coronaschutzverordnung nebst Anlage zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards.
Der Erlass ist für Mitgliedskommunen im Intranetangebot des StGB NRW Fachinformation und Service, Recht, Personal, Organisation, Fachgebiete, Feuerwehr/Rettungswesen, Aufrechterhaltung Rettungsdienst abrufbar.
Az.: 15.2.1-004/002