Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 464/2023 vom 20.07.2023

Aufruf zur E-Bus-Förderung

Die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des BMDV unterstützt die Beschaffung von Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbussen sowie biomethanbetriebenen Bussen der Fahrzeugklassen M2 und M3. Außerdem können die dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien gefördert werden. Der aktuelle Förderaufruf zur Skizzeneinreichung gilt bis zum 10 September 2023.

Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben für den Personenverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Infrastruktur. Die folgenden Fördergegenstände werden dabei berücksichtigt:

1.     Beschaffung von Bussen aller folgenden Antriebssysteme oder die Umrüstung (sofern dies
        günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist) auf ein System der Nummern 1.1. oder 1.2.:

1.1   Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse),

1.2   Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als
        Range-Extender)

1.3   Biomethanbusse, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben
        werden.

2.      Beschaffung von nicht öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten
         Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:

2.1    Ladeinfrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,

2.2    Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse,

2.3    Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von bilanziell 100 Prozent aus Biomasse erzeugtem Methan
         für Biomethanbusse,

2.4    Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben
         angeschafft werden muss.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Es werden aufgrund des wettbewerblichen Verfahrens maximal 80 Prozent der eingegangenen Skizzen zur Antragseinreichung aufgefordert. Der Projektträger wird die Skizzen priorisieren und die Skizzeneinreicher gemäß dieser Priorisierung zur Antragseinreichung auffordern.

Skizzen im Rahmen dieses Förderaufrufs können bis zum 10.09.2023 eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Weitere Informationen finden sich unter www.now-gmbh.de.

Az.: 33 0 003/002

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