Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 92/2023 vom 06.02.2023

Aufruf zur Förderplakette für Arbeitgeber 2023

Die Verleihung der Förderplakette des Innenministeriums für diejenigen Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihres ehrenamtlichen Engagements im Brand- oder Katastrophenschutz unterstützen, ist als Zeichen der Wertschätzung nach nunmehr 15 Jahren eine wichtige und etablierte Auszeichnung.

Ein starker Brand- und Katastrophenschutz kann nur bestehen und erhalten bleiben, wenn er von einer solidarischen Gemeinschaft getragen wird. Die ehrenamtlich Engagierten, die mit ihrem persönlichen Einsatz in den Feuerwehren, dem THW und den Hilfsorganisationen, den  Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen aufrechterhalten, benötigen Rahmenbedingungen, die ihnen eine unbelastete Ausübung des freiwilligen Engagements ermöglichen. In der Natur eines Ehrenamtes liegt, dass dessen Ausübung meist nicht die einzige Verpflichtung im Leben der freiwilligen Kräfte ist. Berufliche Herausforderungen und Karriereziele müssen mit Verpflichtungen aus dem Ehrenamt, die auch in die Arbeitszeit fallen können, übereingebracht werden.

Dies ist nur möglich, wenn Unternehmen und Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Hinsicht fördern und die Unterstützung nicht aufhört, sobald es nicht direkt dem Betrieb dient. Ein Arbeitsklima, in dem auch Kolleginnen und Kollegen, die nicht ehrenamtlich engagiert sind, Verständnis für die ehrenamtsbedingten Fehlzeiten im Team haben, gehört ebenso dazu. Für die Gesellschaft dient die Verleihung der Förderplakette als Festakt dazu, den schwierigen Spagat zwischen Beruf und Ehrenamt nachvollziehbar zu machen und aufzuzeigen, dass auch Menschen, die sich nicht direkt ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz einbringen, einen unerlässlichen Beitrag für ein zukunftssicheres Ehrenamt leisten können, indem sie diejenigen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, mit Wertschätzung, Respekt und Rücksicht unterstützen.

Über den anhängenden Vordruck können private Unternehmen und Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen dem Ministerium des Innern bis zum 31. Mai 2023 vorgeschlagen werden. Eine Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen, Verwaltung, Berufsverbänden und Kommunalen Spitzenverbänden besteht, wählt daraufhin die zehn Arbeitgeber aus, die geehrt werden sollen.

Vorschlagsberechtigt sind die regionalen/örtlichen Untergliederungen der anerkannten Hilfsorganisationen, des Verbands der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Arbeitgeberverbände. Jeder Vorschlagsberechtigte kann mehrere Vorschläge einreichen. Es besteht die Möglichkeit, ein Unternehmen, das in einem Jahr nicht ausgezeichnet wurde, erneut vorzuschlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/engagement-und-beruf/foerderplakette-fuer-arbeitgeber

Az.: 15.1.10-001

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