Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 91/2016 vom 02.12.2015

Aufruf zur Teilnahme am Flächenpool NRW

Der Flächenpool NRW hat das 3. Aufrufverfahren gestartet, in dem sich Städte und Gemeinden zur Teilnahme am Flächenpool NRW bewerben können. Der Flächenpool NRW ist ein Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen an Kommunen, um untergenutzte oder brachgefallene Flächen im Innenbereich zu reaktivieren.

Der Flächenpool NRW ist unabhängig von der möglichen Folgenutzung offen für alle Flächen im Innenbereich, die in ihrer Entwicklung gehemmt sind. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt rücken allerdings im dritten Bewerbungsverfahren Standorte, die potenziell für Wohnen geeignet sind, stärker in den Mittelpunkt des Interesses.

Zunächst wird in einer Vorqualifizierungsphase geklärt, ob das Verfahren für konkrete kommunale Standorte geeignet ist. In dieser Phase, die vom 07.01.- 08.03.2016 dauert, können Kommunen Rückfragen zur ihrer möglichen Bewerbung besprechen. Die Bewerbung kann bis zum 15.03.2016 eingereicht werden. Auf der Homepage des Flächenpools NRW stehen unter www.nrw-flaechenpool.de alle Bewerbungsunterlagen bereit.

Seit dem Start des Regelbetriebes im Jahr 2014 sind 35 Kommunen mit rund 150 Standorten und über 600 Eigentümern am Flächenpool NRW beteiligt. Die teilnehmenden Kommunen wählen selbst aus, für welche Standorte sie eine Potenzialklärung durch den Flächenpool NRW wünschen. In enger Kooperation mit dem Flächenpool NRW und den Eigentümern der Standorte entsteht Klarheit über die Entwicklungsperspektiven.

Az.: II gr-ko 20.1.4.7-009

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