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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 190/2018 vom 01.03.2018
Aufruf zur Teilnahme am Projekt "Förderung der Kinderfeuerwehr"
Im NRW-Landeshaushalt 2018 wurden für die Fortsetzung des Projektes „Gründung und Förderung von Kinderfeuerwehren“ weitere Haushaltsmittel zur Unterstützung der Kommunen mit Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) zur Verfügung gestellt. Ein diesbezüglicher Förderaufruf an die Kommunen des Landes NRW - mit einer Anteilsfinanzierung des Landes in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten (max. bis 48.000 €) - wird in der 9. Kalenderwoche auf der Internetseite des Ministeriums des Innern unter www.im.nrw.de veröffentlicht.
Weitere Einzelheiten bezüglich der Förderung können Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, „Förderung der Kinderfeuerwehr“ abrufen. Die Abwicklung der Förderanträge (u.a. Erteilung der Zuwendungsbescheide/Sicherstellung des Mittelabflusses) erfolgt durch das Ministerium des Innern. Ansprechpartnerin ist dort Frau Nicole Piskurek (0211-871-2416). Einsendeschluss für die Förderanträge ist bereits der 13.04.2018.
Az.: 15.1.13-001