Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 34/2019 vom 04.12.2018

Mehr Bundesförderung für Sport, Jugend und Kultur

Im Anschluss an Mitteilung 442/2018 vom 10.08.2018 ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Bundeshaushalt 2019 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt worden sind. Die ursprünglich vorgesehenen 100 Millionen Euro  wurden um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt.

Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die kommunale Entwicklungspolitik zur Verfügung.

Ursprünglich sollte die Bewerbungsfrist mit dem 31.08.2018 enden. Das Verfahren wurde nun nochmals bis zum 19.12.2018 einschließlich geöffnet. Interessierte Kommunen, die bereits eine Projektskizze eingereicht haben, brauchen sich nicht erneut zu bewerben. Weiterführende Informationen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zum Förderprogramm sind unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.sport-jugend-kultur.de/ .

Az.: 44.1.1-005/001

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