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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 78/1996 vom 20.02.1996
Aus dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund
Die Februar-Ausgabe der Zeitschrift Städte- und Gemeinderat enthält folgende Beiträge:
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Rechtsprechung
Persönliches
Die Zeitschrift ist erhältlich beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, Kaiserswerther Straße 199/ 201, 40474 Düsseldorf
- Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln
Die jüngste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln fand am 19.01.1996 in Bergisch Gladbach statt. Neben den zahlreich erschienenden Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft konnte der Vorsitzende, Herr Stadtdirektor Dr. Quasten, Sankt Augustin, Frau Bürgermeisterin Opladen, MdL, und Herrn Stadtdirektor Dr. Franke von der gastgebenden Stadt Bergisch Gladbach, den Vertreter der Bezirksregierung Köln, Herrn Abteilungsdirektor Dr. Becker, Herrn Oberkreisdirektor Kroneberg sowie die Vertreter der Geschäftsstelle begrüßen. In ihrem einführenden Grußwort stellte Bürgermeisterin Opladen die Stadt Bergisch Gladbach vor und ging auf die besondere Situation der Stadt als (wieder) neu eingetretenes Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes ein. Oberkreisdirektor Dr. Kroneberg stellte in seinem anschließenden Grußwort die derzeitigen Finanzprobleme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus Sicht der Kommunalaufsicht dar. Am Beispiel der Stadt Bergisch Gladbach zeigte er auf, welche Auswirkungen die Umsetzung der Empfehlungen des ifo-Gutachtens im Gemeindefinanzierungsgesetz 1996 haben würde und gelangte zu der Bewertung, daß im Hinblick auf gesunkene Steuereinnahmen und dramatisch gestiegene Sozialhilfeausgaben die Umsetzung des Gutachtens nicht vertretbar sei. Die Probleme der großen Städte könnten nicht auf Kosten des kreisangehörigen Raums gelöst werden. Deshalb solle von einer Umsetzung des ifo-Gutachtens Abstand genommen und statt dessen die detaillierten, vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und Nordrhein-Westfälischen Landkreistag gemeinsam erarbeiteten Vorschläge zur Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs weiterverfolgt werden.
Das erste Fachreferat unter dem Titel "Perspektiven der Kommunalfinanzen" leitete der Erste Beigeordnete des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Schneider, mit der Feststellung ein, daß im Gegensatz zu früheren Jahren die Situation nun erstmalig als existenzbedrohend bezeichnet werden müsse. Er belegte dies mit aktuellen Zahlen aus der Vierteljahresstatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik sowie aus der vom Verband zum Ende des Jahres 1995 durchgeführten Haushaltsumfrage. Dabei hob er insbesondere hervor, daß in 1996 jede zweite Kommune des kreisangehörigen Raums keinen strukturell ausgeglichenen Verwaltungshaushalt vorweisen könne. Vor diesem Hintergrund beleuchtete Erster Beigeordneter Dr. Schneider die wesentlichen Eckpunkte des GFG 1996 und ging sodann auf die Vorschläge des ifo-Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich ein. Die über Parteigrenzen hinweg solidarisch getragene Ablehnung des Gutachtens im Präsidium beruhe auf methodischen und inhaltlichen Erwägungen. Erster Beigeordneter Dr. Schneider erläuterte sodann die dem Gutachten zugrundegelegte Methodik der Ermittlungen des Finanzbedarfs und arbeitete deren strukturelle Mängel heraus. Dabei hob er hervor, daß der Bedarf nicht über das tatsächliche Ausgabeverhalten der Kommunen definiert werden könne. Sofern objektive Sonderbedarfe festgestellt würden, müßten diese über Nebenansätze berücksichtigt werden. Allerdings dürfe beispielsweise bei einem Nebenansatz für Soziallasten nicht allein auf den Gesichtspunkt der Arbeitslosigkeit abgestellt werden. Vorzuziehen sei ein umfassender Sozialhilfenebenansatz, der alle gesellschaftlichen Ursachen der Sozialhilfe abdeckt. Schon aus diesem Grunde sei es zweckmäßig, die Auswertungen der derzeit beim LDS vorliegenden Erhebungen zur Sozialhilfe im Herbst 1996 abzuwarten. Auch der im ifo-Gutachten vorgesehene sog. Strukturansatz sei abzulehnen, da er aufgrund verschiedener methodischer Schwächen und Mängel die zentralörtliche Funktion einer Gemeinde nicht angemessen wiedergebe.
Hauptangriffspunkt der Kritik gegen das ifo-Gutachten sei die Feststellung der Steuerkraft. Unter Darstellung der verschiedenen Reformvorschläge verdeutlichte Erster Beigeordneter Dr. Schneider mit Verweis auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Münster die Unzulässigkeit fiktiver einheitlicher Hebesätze. Da die Bewertung der Steuerkraft untrennbar mit der Bewertung der Einwohner auf der Bedarfsseite verbunden sei, müsse bei den fiktiven Hebesätzen wesentlich stärker differenziert werden. Abschließend ging Erster Beigeordneter Dr. Schneider auf die vierte Sitzung der sog. Regierungskommission ein, die zuletzt am 12. Januar 1996 getagt hatte. In dieser Sitzung sei zum Ausdruck gelangt, daß der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen das ifo-Gutachten ohne wesentliche Änderungen umsetzen wolle.
Der Vorsitzende, Stadtdirektor Dr. Quasten, bat um eine Einschätzung des Referenten, ob nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens noch eine Möglichkeit der politischen Einflußnahme gegeben sei, insbesondere ob die Beratungen über das ifo-Gutachten von der Beschlußfassung über das GFG 1996 abgekoppelt werden könne. Erster Beigeordneter Dr. Schneider wies darauf hin, daß bislang in den Fraktionen keine Beschlußfassung erfolgt sei und daß es sich deshalb auf jeden Fall lohne, die Standpunkte des Verbandes weiter offensiv zu vertreten.
In der anschließenden lebhaften Diskussion, in der Stadtdirektor Dr. Franke, Bergisch Gladbach die wirtschaftlichen Folgen einer sofortigen Umsetzung des ifo-Gutachtens am Beispiel der Stadt Bergisch Gladbach plastisch schilderte, wurde Einvernehmen darüber erzielt, über die Kontakte zu Landtagsabgeordneten den Widerstand des kreisangehörigen Raumes gegen die Umsetzung des Gutachtens zu mobilisieren. Der von einem einzelnen Teilnehmer vorgetragenen Auffassung, die Gutachter hätten sich viel Mühe gegeben und das Gutachten sei weit besser als dargestellt, stieß auf allgemeine Ablehnung. Das Präsidiumsmitglied Lindlar, MdL, Hennef, schilderte, daß die Anhörung der Gutachter eine Arbeitsweise offenbart habe, die das Prädikat wissenschaftlich kaum verdiene.
Im zweiten Teil der Veranstaltung referierte Beigeordneter Portz, Geschäftsstelle, zum Thema "Perspektiven der Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen". Ausgehend von der Beobachtung, daß trotz einer deutlich gestiegenen Zahl neu fertiggestellter Wohnungen die Wohnungsnot unverändert groß sei, stellte Beigeordneter Portz die Gründe für die anhaltenden Wohnungsdefizite dar, die durch die Zuwanderung von Aussiedlern und Asylbewerbern, das stete Anwachsen der Haushalte, insbesondere der Singlehaushalte, den gestiegenen Bedarf nach mehr Wohnfläche pro Person und Wohnung sowie durch den rückläufigen Bestand an sozialen Mietwohnungen bedingt seien. Nach dieser einleitenden Bestandsaufnahme ging Beigeordneter Portz auf die möglichen Strategien zur Bewältigung der Probleme ein. Notwendig sei eine zielgerichtete Förderung, die sich an den wirklichen Bedarfsgruppen orientiere. Entgegenzusteuern sei in diesem Zusammenhang insbesondere der hohen Fehlbelegungsquote im sozialen Wohnungsbau. Angesichts der desolaten Haushaltssituation der öffentlichen Hände sollte statt des Objekts "Wohnung" das Subjekt "Miete" verstärkter als bisher über eine einkommensabhängige Förderung gefördert werden.
Auch die Entscheidungskompetenz der Kommunen müsse gestärkt werden, da eine zielgerichtete Förderung im sozialen Wohnungsbau dann am erfolgreichsten sei, wenn die lokalen Akteure mit ihrer Kenntnis der örtlichen Verhältnisse mehr Verantwortung übernähmen. Unabdingbar sei auch die Einführung von Kostenobergrenzen im sozialen Wohnungsbau.
Wesentliches Ziel einer sachgerechten Wohnungsbaupolitik müsse nach wie vor eine Verstärkung der Eigentumsförderung sein. Als wesentliche Hemmschwelle der Erreichung dieses Ziels seien die hohen Baukosten anzusehen, die durch ein für den Standort Deutschland typisches Anspruchsdenken und dem Wunsch nach individuellem Bauen gefördert würden. Ein kostentreibender Faktor sei auch das derzeitige Konzept der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, welche die Höhe der Honorare an den Baukosten orientiere und dadurch keinen Anreiz zum sparsamen Bauen biete.
In einem weiteren Schwerpunkt seines Vortrags ging Beigeordneter Portz auf die Möglichkeiten der Mobilisierung preiswerten Baulands ein. Hier sei ein sinnvolles Instrument eine frühzeitige kommunale Bodenvorratspolitik durch sich selbst tragende sog. revolvierende Fonds, bei der die Gemeinde den Wertzuwachs, den sie durch die spätere Auswahl als Bauland schaffe, selbst abschöpfe. Auch von dem durch § 6 BauGB-MaßnG geschaffenen Instrument des städtebaulichen Vertrages müßte verstärkt Gebrauch gemacht werden, um private Investoren auch über finanzielle Kostenbeteiligungen in den Wohnungsbau einzubinden. Gleiches gelte für den Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 7 BauGB-MaßnG. Bei der großflächigen Baulandmobilisierung könne auch im Einzelfall auf die "städtebauliche Entwicklungsmaßnahme" zurückgegriffen werden.
Neben den Instrumenten der kooperativen Vorgehensweise ging Beigeordneter Portz auf eine bundesrechtliche Verbesserung steuerrechtlicher Maßnahmen zur Baulandmobilisierung ein. In diesem Zusammenhang müsse insbesondere über die Einführung eines zonierten Satzungsrechtes nachgedacht werden, mit dem es den Gemeinden ermöglicht werde, unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zum Zwecke der Baulandmobilisierung mit erhöhten Grundsteuerhebesätzen zu belegen.
Im folgenden Teil seines Referats ging Beigeordneter Portz auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung des § 8 a Bundesnaturschutzgesetz ein und stellte heraus, daß diese Vorschrift keinen absoluten Vorrang ökologischer Belange begründe. Der praktische Umgang mit dieser Norm erweise sich indes oft als problematisch. Gefordert werden müßten die Möglichkeit einer externen Kompensation für Eingriffe außerhalb des Bebauungsplangebiets sowie klarere und nachvollziehbare Bewertungsverfahren.
Abschließend berichtete Beigeordneter Portz über die Veränderungen, die sich seit 01.01.1996 mit dem Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung ergeben haben. Dabei hob er insbesondere hervor, daß das Ergebnis der Novellierung nicht sein dürfte, daß sich die Architekten und Entwurfsverfasser ihrer gestiegenen Verantwortung entziehen und die Gemeinden deshalb verstärkt repressiv im Wege der Bauüberwachung der Bauvorhaben tätig werden müßten.
In der anschließenden Diskussion äußerte zunächst der Vorsitzende, Stadtdirektor Dr. Quasten, Zweifel, ob die kommunale Baulandbevorratung angesichts knapper Kassen durchsetzbar sei und ob über die Grundsteuer genügend politischer Druck auf die Eigentümer von Bauland ausgeübt werden könne. Kontrovers diskutiert wurden die Gründe für die hohen Baukosten in Deutschland. Im weiteren Zusammenhang wurde aus dem Teilnehmerkreis die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Kündigungsrechts bei fehlbelegten Wohnungen erhoben.
Zum Abschluß der Tagung gingen Erster Beigeordneter Dr. Schneider und Beigeordneter Portz auf kommunalpolitische Tagesfragen ein. Erster Beigeordneter Dr. Schneider erläuterte den Stand der Klageverfahren gegen die Ausführungsbestimmungen zum Asylbewerberleistungsgesetz und ging auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie auf die derzeitigen Entwicklungen im Pflegebereich ein. Beigeordneter Portz berichtete über ein Bürgerbegehren in zwei Gemeinden mit dem Ziel, aus finanziellen Gründen die Beibehaltung der Doppelspitze bis 1999 zu erstreiten. Abschließend informierte er die Teilnehmer über die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Bereich des Sozialhilferechts. Die gegenwärtige Zweigleisigkeit (Aufgabenwahrnehmung durch die kreisangehörige Gemeinde, Finanzverantwortung beim Kreis) sei im Kreis Aachen durch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen verschiedenen Gemeinden und dem Kreis beseitigt worden. Dadurch würden klare Verantwortlichkeiten bei den kreisangehörigen Gemeinden i.S. einer größeren Ortsnähe begründet.
Az.: II/1
- Erfahrungsaustausch der kommunalen Ausländerbeauftragten beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund
Seit längerer Zeit werden in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen Möglichkeiten der politischen Partizipation der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer diskutiert. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen gibt es diesbezüglich zahlreiche Möglichkeiten der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Seit Beginn der 70er Jahre haben viele Kommunen in der Bundesrepublik und ganz besonders in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Gremien eingerichtet, um die in einer Gemeinde lebenden Ausländerinnen und Ausländer an politischen Entscheidungsprozessen auf Gemeindeebene zu beteiligen. Es gibt Ausländerparlamente, Ratsausschüsse für Ausländerfragen, Arbeits- und Koordinierungskreise sowie letztendlich die Ausländerbeiräte. Durch die Institutionalisierung von Ausländerbeiräten in der Kommune sollen die in Nordrhein-Westfalen lebenden Ausländerinnen und Ausländer mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitwirkung bei politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen vor Ort erhalten.
Da die Geschäftsstelle des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes der Auffassung ist, daß ein Erfahrungsaustausch der kommunalen Ausländerbeauftragten aus dem Mitgliedsbereich des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes für alle Beteiligten des notwendigen Integrationsprozesses nur von Vorteil sein kann, lud sie die Ausländerbeauftragten von 7 Mitgliedsstädten bzw. -gemeinden im November letzten Jahres und zu Beginn dieses Jahres zu einem Erfahrungsaustausch in die Geschäftsstelle des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes ein. Während der ersten Sitzung wurde deutlich, daß es primär um den Austausch von Informationen und der gegenseitigen Absprache über die Initiierung bestimmter kommunaler Maßnahmen im Bereich der Ausländerarbeit geht. Ein solcher Informationsaustausch unter dem Dach des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes dient darüber hinaus dazu, bestimmte jahrelange Erfahrungen aus dem Bereich der Ausländerarbeit über den Verband und seine Gremien auf die jeweiligen Kommunen zurückwirken zu lassen.
In der zweiten Sitzung wurden folgende Tagesordnungspunkte besprochen:
- Geplante Bildung der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Ausländerbeiräte in Nordrhein-Westfalen
- Rechtsprobleme im Zusammenhang mit § 27 GO NW und damit zusammenhängende Umsetzungserfahrungen
- Erörterung der Notwendigkeit und eines möglichen Inhaltes einer Umfrage unter kreisangehörigen Städten bzw. Gemeinden über die Bildung und die Stellung ihrer Ausländerbeiräte
Insbesondere aufgrund der Tatsache, daß die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter dem Gesichtspunkt der Migrationspolitik zahlreiche kommunale Organisationen in diesem Gebiet als Ansprechpartner unterstützt (z. B. die Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung der geplanten Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbeiräte), sieht es die Geschäftsstelle als zweckmäßig an, daß auch der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund als kommunaler Spitzenverband in dem gesamten Integrationsprozeß eine gefestigtere Rolle als bisher einnimmt.
Bisher waren an dem Erfahrungsaustausch beteiligt die Ausländerbeauftragten der Städte Ahlen, Grevenbroich, Gütersloh, Hattingen, Ratingen, Troisdorf und Wülfrath. Sollten weitere Ausländerbeauftragte, Koordinierungsstellen für Ausländerfragen u.ä. aus unserem Mitgliedsbereich an dem Erfahrungsaustausch interessiert sein, sind auch diese herzlichst dazu eingeladen.
Az.: I/3 800-1