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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 18/2023 vom 18.01.2023
Ausbau der Erneuerbaren Energien zu langsam
Die Zubauzahlen im Bereich erneuerbarer Energien werden bis 2030 und darüber hinaus nach aktuellem Stand nicht erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Monitoringbericht der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich 2022. Es besteht daher die Gefahr eines Scheiterns der Energiewende. Erforderlich sind Erleichterungen beim Ausbau der Windenergie an Land nach dem Vorbild des LNG-Beschleunigungsgesetzes.
Politisches Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 von 65 Prozent auf 80 Prozent zu steigern. Hierfür enthält das Erneuerbare-Energien-Gesetz technologiespezifische Ausbaupfade sowie jährliche Zwischenziele bis zum Jahr 2030. Wie aus dem Monitoringbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/5139) zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich 2022 hervorgeht, reicht die aktuelle Zubaudynamik aber „bei Weitem noch nicht aus, um auf den Zielpfad des EEG 2023 einzuschwenken“.
Insgesamt wurden in den ersten drei Quartalen 2022 etwa 195 TWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt – und damit etwa 19 TWh mehr als im windschwächeren und sonnenärmeren Jahr 2021. Wichtigster Grund für den Anstieg waren die im Vergleich zum Vorjahr sehr windstarken Monate Januar und Februar. Aber auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik lag durch den starken Zubau neuer Anlagen und dem sehr sonnigen Sommer deutlich über dem Niveau der Vorjahre.
Bis Ende des dritten Quartals 2022 zeigte der Nettozubau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten eine unterschiedlich dynamische Entwicklung. Bei der Photovoltaik war weiterhin ein kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen:
Bis Ende September 2022 wurden mit insgesamt über 5.200 MW in etwa so viele Anlagen gebaut wie in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. In den ersten sechs Monaten des Jahres erhöhte sich die installierte Leistung an PV-Anlagen damit um über neun Prozent auf 63,4 GW.
Der Anlagenzuwachs bei der Windenergie an Land verblieb den Angaben zufolge dagegen auf niedrigem Niveau. In den ersten drei Quartalen wurde ein Nettozubau von knapp 1.300 MW registriert. Die insgesamt installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land betrug Ende des dritten Quartals 2022 57,3 GW. Bei der Offshore-Windenergie wurden im dritten Quartal 2022 nach zweijähriger Pause erstmals wieder neue Anlagen an das Netz angeschlossen.
Der Bericht kommt zu dem Fazit: Sowohl mit Blick auf die aktuell rechtswirksam ausgewiesenen Flächenkulisse als auch die aktuellen Genehmigungszahlen für die Windenergie an Land wird deutlich, dass diese nicht ausreichen, um die derzeitigen Ziele bis 2030 und darüber hinaus zu erreichen. Mit Blick auf die Flächenausweisung sind bundesweit zur Erreichung der Zwischenziele des WindBG in 2027 noch mehr als eine Verdopplung der aktuell ausgewiesenen Fläche notwendig. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen zudem deutliche Unterschiede. Während einige Bundesländer ihre Zwischenziele für 2027 bereits heute komplett oder fast erreichen, müssen die meisten Länder zur Erreichung des Zielwertes in deutlich höherem Umfang Flächen ausweisen als bisher.
Bei den aktuellen Verfahrensdauern zeigt sich ebenfalls weiterhin ein problematisches Bild. Wird die Dauer ab Ersteinreichung des Antrags bei der genehmigenden Stelle bis zur Genehmigungserteilung definiert, liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Deutschland bei mehr als zwei Jahren.
Die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Windenergie an Land müssen deutlich beschleunigt werden. Erforderlich ist darüber hinaus eine Akzeptanzstrategie durch eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der Wertschöpfung von Wind- und Photovoltaikanlagen sowie eine Beschleunigung des Netzausbaus, um Abregelungen und Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
Az.: 28.6.9-012/001