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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 31/2021 vom 01.02.2021
Ausbau der Mittelspannungsnetze bis 2030
Die deutschen Netzbetreiber wollen in den nächsten zehn Jahren rund 3,26 Mrd. Euro in den Ausbau der Mittelspannungsnetze investieren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/24984) auf eine Kleine Anfrage (19/24567) hervor. Bisher seien der Bundesnetzagentur 964 Ausbaumaßnahmen gemeldet worden, mehr als die Hälfte davon befinde sich derzeit im Bau. Da auf der unteren Netzebene meist kurzfristiger geplant werde, seien die tatsächlichen Investitionskosten der Mittelspannung bis 2030 noch nicht bekannt. Die zusätzlichen Investitionen in die Mittelspannungsnetze sind insbesondere wichtig für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Gewährleistung der Elektromobilität.
Die Bundesregierung plant laut Antwort auf die Kleine Anfrage keine Anpassungen im Planungsrecht für Mittelspannungsnetze. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Strommarktrichtlinie (EU 2019/944) mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes könne es zu neuen Regelungen auch für die Mittelspannung kommen. Genauere Angaben gebe es derzeit aber nicht.
Um den künftigen Netzausbaubedarf der Verteilernetzbetreiber einschätzen zu können, führt die Bundesnetzagentur jährlich eine Abfrage über den Netzzustand und den geplanten Netzausbau für die nächsten 10 Jahre durch. Die Abfrage 2020 umfasst 60 Verteilernetzbetreiber, davon betreiben 59 auch ein Hochspannungsnetz (Spannungsebene 110 kV). Der von den Verteilernetzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldete Netzzustand und Netzausbau bezieht sich auf den Stand zum 31. Dezember 2019. Die erhaltenen Berichte von den Verteilernetzbetreibern decken in der Mittelspannungsebene ca. 76 Prozent der Stromkreislänge ab. Die befragten Netzbetreiber haben insgesamt 964 Maßnahmen in der Mittelspannung angegeben. Davon befinden sich derzeit 521 Maßnahmen im Bau, 139 Maßnahmen werden bereits konkret geplant und 301 Maßnahmen sind noch vorgesehen (für drei Maßnahmen wurde kein Projektstatus angegeben). Insgesamt gaben die 60 Verteilernetzbetreiber an, in den nächsten zehn Jahren 3,26 Mrd. Euro in das Mittelspannungsnetz für Neubau-, Ersatz-, Erneuerungs- und Optimierungsmaßnahmen zu investieren. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Verteilernetzbetreiber nur zur Meldung von Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen verpflichtet, innerhalb derer eine Verstärkung oder Optimierung durchgeführt wird. Die Maßnahmen, die nur aus Ersatz- und Erneuerungsgründen durchgeführt wurden – das heißt ohne Erhöhung der Übertragungskapazität – sind daher nur teilweise abgebildet. Des Weiteren wird in den unteren Netzebenen (Mittel- und Niederspannung) meist kurzfristiger geplant als in der Hoch- und Höchstspannung. Daher sind die 3,26 Mrd. Euro lediglich ein Richtwert und repräsentieren nicht die tatsächlichen Investitionskosten der Mittelspannung bis 2030. Die Betriebskosten für die Verteilernetze liegen der Bundesnetzagentur nicht bezogen auf bestimmte Spannungsebenen vor. In den Verteilernetzen werden in der Anreizregulierung die Betriebskosten nur in Basisjahren erfasst. Die Kosten der Mittelspannungsebene werden von den Netzkunden dieser Spannungsebene, d.h. den an die Mittelspannung angeschlossenen Letztverbrauchern und der nachgelagerten Netzebene, getragen.
Anmerkung
Die zusätzlichen Investitionen in die Mittelspannungsnetze sind zu begrüßen. Die Mittelspannung dient u.a. dem Netzanschluss dezentraler Energiewandlungsanlangen in ländlichen Netzen. Hier befindet sich die Vielzahl der EE-Anlagen, die für die Energiewende notwendig sind. Damit die Mittelspannungsnetze nicht zum Nadelöhr werden, sind zusätzliche Investitionsmaßnahmen wichtig. Auch der Anschluss von Ladeinfrastruktur und insbesondere von Schnellladesäulen mit einem hohen elektrischen Leistungsbedarf für die Elektromobilität wird zu einem wesentlichen Teil in der Mittelspannung erfolgen.
Az.: 28.6.12-001/001 we