Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 599/2016 vom 12.09.2016

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanagement

Am 18.06.2016 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) sowie die Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) (BBiGZustVO) in Kraft getreten. Mit dieser Änderungsverordnung gehen Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes (Hochschulen) für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement vom Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen auf die örtlichen Industrie- und Handelskammern über. Die NRW-Landesregierung beabsichtigt daher, die landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanagement entsprechend rückwirkend zum 18.06.2016 zu ändern. Die kommunalen Spitzenverbände haben dagegen keine Bedenken geäußert.

Az.: 14.4.4

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