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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 179/2022 vom 25.03.2022
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 verkündet
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 – VAPV 2.2) ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2022, Nr. 14 vom 24.03.2022 verkündet worden.
Sie tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Das Oberprüfungsamt für das technische Referendariat (OPA) hat 2013 eine Empfehlung für die Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen der Länder ausgesprochen. Mit der neuen Verordnung wird die VAPV 2.2 vom 18.05.2021 abgelöst und die Empfehlung des OPA umgesetzt. NRW schließt sich damit allen anderen Bundesländern an, welche die Empfehlungen bereits umgesetzt haben.
Im Wesentlichen wurde Folgendes geändert:
- Die Bezeichnung „Vermessungsassessor/in“ wird durch „Technische/r Assessor/in“ ersetzt.
- Die Dauer des Referendariats wird auf 24 Monate inklusive Prüfungszeit verkürzt.
- Das Notensystem wird angepasst.
- Es gibt keine Vertiefungsrichtung mehr.
- Die Regelungen bezüglich der Belange von Menschen mit Behinderung werden dem aktuellen Stand angepasst.
In die nun verkündete Verordnung haben auch viele der Anmerkungen aus der schriftlichen Stellungnahme vom 14.02.2022, die die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben hat, Eingang gefunden (siehe i.E. Schnellbrief 81/2022 vom 15.02.2022). So wurde z.B. der Ausbildungsabschnitt IV (Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur) mehr für kommunale Geoinformationsstellen geöffnet und die Dauer des technischen Referendariats auf in der Regel – statt in jedem Fall – 24 Monate festgelegt.
Az.: 22.1.4-002/002 ste