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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 421/2024 vom 27.06.2024
Ausbildungsrichtlinie technisches Referendariat veröffentlicht
Die neue Richtlinie zur Einstellung und Ausbildung von Regierungsvermessungsreferendarinnen und -referendaren im technischen Referendariat (Ausbildungsrichtlinie technisches Referendariat) vom 12. Juni 2024 ist in Kraft getreten. Sie ist im Ministerialblatt (MBl. NRW. 2024 S. 658) veröffentlicht.
In der Ausbildungsrichtlinie technisches Referendariat werden ausführende Regelungen zu der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2 vom 4. März 2022 getroffen.
Als Einstellungstermin für das technische Referendariat wird der 1. April eines jeden Jahres und als Bewerbungsschluss der 30. November des Vorjahres festgelegt. Zudem werden die Reihenfolge und die Dauer der Ausbildungsabschnitte im Hinblick auf die zweijährige Ausbildungsdauer sowie die Teilnahme der Referendarinnen und Referendare an Lehrgängen, Seminaren und Prüfungen geregelt. Weiterhin werden ausführende Regelungen zu den in den Ausbildungsabschnitten anzufertigenden Übungsarbeiten getroffen und die Durchführung von Arbeitsgemeinschaften auf die derzeitige Praxis angepasst.
Az.: 22.1.4-002/001 ste