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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 255/1998 vom 20.05.1998
Ausbildungsverbund für Auslandspraktika
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sucht interessierte Städte und Gemeinden, die bereit sind, sich zusammen mit ihren Partnergemeinden in England, Frankreich oder den Benelux in einem Ausbildungsverbund für Auslandspraktika zusammenzuschließen. Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen nichttechnischen Dienstes haben nach § 14 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Möglichkeit, einen Teil des fachpraktischen Ausbildungsabschnittes bei einer ausländischen Behörde und nicht in ihrer Heimatbehörde zu verbringen. Von dieser Regelung wird zunehmend Gebrauch gemacht, da die Entsendung ins Ausland, bislang vorzugsweise für die Dauer von 1 bis 2 Monaten, als Personalentwicklungsmaßnahme besonderer Güte gesehen wird. Gleichwohl fehlt es vielfach an einer ausreichenden Anzahl von Praktikumsplätzen im Ausland.
Über einen Ausbildungsverbund mit festen Ansprechpartnern im Ausland könnten diese Schwierigkeiten bewältigt werden. Darüber hinaus bietet die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Hilfe bei der Vorbereitung des Auslandspraktikums an. Dieses muß - wenn es erfolgreiche absolviert werden soll - inhaltlich strukturiert sein. Zu diesem Zwecke bietet die Fachhochschule an, Abstimmungsgespräche mit den Gastbehörden nach Maßgabe der Ausbildungsanforderungen der Einstellungsbehörden zu führen. Bei Bedarf würde die Fachhochschule auch Vorbereitungskurse für Auslandspraktikanten anbieten. Auslandspraktika sind kostenneutral. Die Betreffenden müssen die Kosten selber tragen. Der Ausbildungsverbund soll sich auf die Länder Frankreich, Großbritannien und Benelux beschränken.
Interessierte Städte und Gemeinden werden gebeten, sich mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Herrn Prof. Dr. Pötzsch, Thürmchenswall 48-54, 50668 Köln, in Verbindung zu setzen.
Az.: I 046-00