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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 144/2012 vom 24.02.2012
Ausdehnung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen
Die Lkw-Maut kann auf vierspurig ausgebaute Bundesstraßen ausgedehnt werden. Voraussetzung dafür war eine Einigung zwischen dem Bund und dem Betreiberkonsortium über Haftungsfragen. Der DStGB verbindet mit der Ausdehnung der Lkw-Maut die Forderung, Ausweichverkehre zu unterbinden. Aus kommunaler Sicht ist eine allgemeine entfernungsabhängige Straßenbenutzungsgebühr ein geeignetes Lenkungsinstrument.
Der Bundestag hatte 2011 beschlossen, die Erhebung der LKW-Maut auf vierspurig ausgebaute Bundesstraßen auszudehnen. Betroffen davon sind rund 1.000 Kilometer Bundesstraßen, die autobahnähnlich ausgebaut und an eine Bundesautobahn angebunden sind. Für die Erhebung sollen die technischen Möglichkeiten des satellitengestützten Lkw-Mautsystems weiter genutzt werden. Das Ziel ist es, ab dem 1. August 2012 die Maut zu erheben. Der Mautsatz soll dem auf Bundesautobahnen, also im Durchschnitt 17 Cent/km, entsprechen. Es werden jährliche zusätzliche Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro erwartet. Die Ausdehnung der Maut auf die vierspurig ausgebauten Bundesfernstraßen wurde durch Unstimmigkeiten zwischen dem Bund und dem Betreiberkonsortium verzögert, bei denen es um Haftungsfragen wegen des verspäteten Systemstarts der Maut auf den Bundesautobahnen 2005 ging. Auf welchen Bundesstraßen die Maut zukünftig erhoben wird, ist auf der Internetseite des BMVBS herunterzuladen: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/78794/publicationFile/51417/mautplicht-4-und-mehrstreifige-bundesstraßen-uebersicht.pdf. In Nordrhein-Westfalen sind die Bundesstraßen 1, 42, 51, 54, 236 und 256 betroffen.
Der DStGB hält die Einführung einer allgemeinen entfernungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe für Lkw für zielführender, als eine Maut auf den Bundesautobahnen und einem ausgewählten darüber hinausgehenden Streckennetz. Die Veränderung des bemauteten Netzes bringt die Gefahr einer Veränderung von Ausweichrouten mit sich. Um Ausweichverkehre auszuschließen, ist eine allgemeine entfernungsabhängige Schwerverkehrsabgabe besser geeignet. Diese würde zudem berücksichtigen, dass auch das kommunale Straßennetz durch wachsenden Lkw-Schwerverkehr geschädigt wird. Noch weniger als die Bundesautobahnen ist das kommunale Straßennetz auf die Güterverkehrsbelastungen heutigen Ausmaßes eingerichtet.
Az.: III 644-05