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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 540/2024 vom 20.08.2024
Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Im Jahr 2023 erhielten in NRW rund 261 000 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund ein Prozent gestiegen (2022: rund 258 000 Personen). Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wurden im Jahr 2023 netto insgesamt 6,4 Milliarden aufgewendet und damit 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 5,8 Milliarden).
Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX umfasst ein großes Spektrum unterschiedlicher Leistungen: Am häufigsten werden Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt. Diese wurden 2023 von rund drei Viertel der Empfängerinnen und Empfänger (rund 198 000 Personen) in
Anspruch genommen (+1,8 Prozent gegenüber 2022). Dazu zählen in erster Linie die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags sowie heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder.
An zweiter Stelle folgten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die im Jahr 2023 rund 75 000 Personen erhalten haben (?1,2 Prozent). Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nahmen rund 24 000 Personen in Anspruch (+4,9 Prozent). Rund 18 000 Personen (+1,2 Prozent) erhielten Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Knapp ein Drittel der Personen mit Leistungsbezug in NRW waren im Alter von unter 18 Jahren (31,5 Prozent), 61,2 Prozent waren im mittleren Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 7,3 Prozent hatten das 65. Lebensjahr überschritten.
Insgesamt erhielten mehr männliche Personen (58,8 Prozent) Eingliederungshilfe als weibliche. Bei den Minderjährigen waren die männlichen Leistungsempfänger am deutlichsten in der Überzahl (68,1 Prozent): Im mittleren Alter (18 bis unter 65 Jahren) lag der Männeranteil bei 55,1 Prozent und bei den Älteren (65 Jahre und älter) war das Geschlechterverhältnis ausgeglichen (Männeranteil von 50,0 Prozent).
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen dazu dienen, behinderten Menschen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind eine individuelle Lebensführung zu
ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen bei jeder Leistungsart gezählt werden. Insgesamt sind Mehrfachzählungen nur insoweit ausgeschlossen, falls sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren. Aufgrund fehlender Datenmeldungen ist von einer Untererfassung von Personen mit Leistungsbezug auszugehen: 2021 um ca. 3 300 Personen; 2022 um ca. 1 000 Personen und 2023 um ca. 1 300 Personen.
(Quelle: IT.NRW)
Az.: 37.0.15-001/010