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StGB NRW-Mitteilung 48/2012 vom 24.01.2012
Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe deutlich gestiegen
Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2009 insgesamt rund 28,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 18. Januar 2012 sind die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 8,2 % angestiegen. Mit rund 17,8 Milliarden Euro entfiel deutlich mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben (62 %) auf die Kindertagesbetreuung. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Nettoausgaben um knapp 11 % erhöht. Dies zeigt die enormen Anstrengungen, die die Kommunen unternehmen, um die Betreuungsangebote für Kleinstkinder auszubauen. Darüber hinaus zeigen Maßnahmen eines wirksamen Kinderschutzes Wirkung. Bei diesen Maßnahmen stiegen die Ausgaben um 13,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro - unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen - wendete die öffentliche Hand netto rund 26,3 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe auf. Gegenüber 2009 entspricht das einer Steigerung um 8,2 %. Nach Abzug der Einnahmen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gab die öffentliche Hand netto 16,2 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Nettoausgaben um 11 % erhöht.
Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26 %) - insgesamt mehr als 7,5 Milliarden Euro - wendeten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2010 für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,1 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe erhöhten sich um 7,3 % auf rund 729 Millionen Euro.
Für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren, gaben Bund, Länder und Gemeinden rund 1,6 Milliarden Euro aus - dies entspricht 5 % der Gesamtausgaben. Die Aufwendungen für vorläufige Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, stiegen bundesweit von rund 145 Millionen Euro im Jahr 2009 auf rund 165 Millionen Euro 2010 (+13,5 %).
Az.: III 722