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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 116/2004 vom 20.01.2004
Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2002
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 22. Dezember 2003 haben Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2002 insgesamt 20,2 Mrd. Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Dies sind 5 % mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen und Ausgaben aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen von Eltern wurden Netto 18 Mrd. Euro für Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet.
Über die Hälfte der Gesamtausgaben (10,5 Mrd. Euro) wurden für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und altersgemischte Einrichtungen) ausgegeben, nach Abzug der Einnahmen Netto 9,1 Mrd. Euro (+ 8 % gegenüber 2001).
Leistungen der Hilfe zur Erziehung finanzierten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2002 mit insgesamt 4,6 Mrd. Euro, 7 % mehr als im Jahr zuvor. 79 % (rund 3,6 Mrd. Euro) dieser Ausgaben entfielen auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnformen.
Für Maßnahmen der Jugendarbeit, wie z.B. außerschulische Jugendbildung und Ferienerholungsmaßnahmen, wurden 1,5 Mrd. Euro aufgewendet (+ 7 % gegenüber 2001). Für Leistungen an junge Volljährige wurden im Jahr 2002 rund 414 Mio. Euro aufgewandt, knapp 4 % mehr als im Jahr 2001.
Az.: III 722