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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 34/2010 vom 02.12.2009
Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2008
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 25.11.2008 haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2008 insgesamt 24,6 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Das waren 7,9% mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen, wurden netto rund 22,3 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet (+ 8,3% gegenüber 2007).
Mit 14,5 Milliarden Euro wurde deutlich mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben (59%) für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro verblieben für die öffentliche Hand netto 13 Milliarden Euro an reinen Ausgaben für Kindertagesbetreuung.
Mit insgesamt 6,4 Milliarden Euro wendeten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2008 gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26%) für Hilfen zur Erziehung auf. 3,7 Milliarden Euro dieser Ausgaben entfielen auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Für sozialpädagogische Familienhilfe erhöhten sich die Ausgaben um 21,3% auf rund 542 Millionen Euro.
Für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren, wurden 1,5 Milliarden Euro oder 6,3% der Gesamtausgaben aufgewendet. Die Ausgaben für vorläufige Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, stiegen bundesweit von 96 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 118 Millionen Euro 2008 (+ 23,1%).
Az.: III 722