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StGB NRW-Mitteilung 484/2000 vom 05.09.2000
Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt 1999
Um 8,4 Prozent sind die Ausgaben in Nordrhein-Westfalen für die Hilfe zum Lebensunterhalt gesunken. Gaben die Städte und Gemeinden 1998 noch 4,891 Mrd. DM für die Hilfe zum Lebensunterhalt aus, so waren es im vergangenen Jahr 4,478 Mrd. DM. Sozialminister Harald Schartau führt den Rückgang bei den Ausgaben darauf zurück, daß die vielseitigen Aktivitäten der Kommunen, wie z.B. zur Vermittlung in Arbeit, Erfolg haben. Die Kreise und Städte hätten ihre Anstrengungen verstärkt und suchten nach neuen Ideen und Wegen, um Sozialhilfeempfängern die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Nicht jeder Sozialhilfeempfänger sei arbeitsfähig, aber es sei unverantwortlich, diejenigen nicht zu unterstützten, die arbeiten könnten und wollten.
Mit seinem 1998 aufgelegten langfristigen Handlungskonzept zur Überwindung und Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit unterstütze das Land die Aktivitäten der Kreise und Städte. Bei dem Pilotprojekt "Integrierte Hilfen zur Arbeit" würden von den Sozialämtern u.a.
- individuelle Hilfepläne für die einzelnen Sozialhilfeempfänger erarbeitet,
- Kontakte zu anderen Stellen gesucht, wie etwa dem Arbeitsamt, Wohnungsamt, mit Bankinstituten oder Schuldnerberatungsstellen,
- die Sozialhilfeempfänger bei Gesprächen mit künftigen Arbeitgebern begleitet,
- gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen,
- Lohnkosten- und Einarbeitszuschüsse gewährt.
Az.: III 807