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StGB NRW-Mitteilung 701/2015 vom 19.11.2015
Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2014
Im Jahr 2014 wurden in Nordrhein-Westfalen 8,1 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 458 Millionen Euro bzw. 6,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug von Einnahmen (Gebühren, Teilnahmebeiträge u. Ä.) in Höhe von 594 Millionen Euro beliefen sich die Nettoausgaben auf 7,5 Milliarden Euro. Die bereitgestellten Mittel flossen in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie der Einzel- und Gruppenhilfen (inklusive Personalkosten für die Jugendhilfeverwaltung).
Von den Gesamtausgaben in Höhe von 8,1 Milliarden Euro entfielen 4,8 Milliarden Euro auf die Einrichtungen der Jugendhilfe; das waren 6,5 Prozent mehr als im Jahr 2013. Weitere 3,3 Milliarden Euro flossen in die Einzel- und Gruppenhilfe (+5,2 Prozent). Der überwiegende Teil (54,0 Prozent) der Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen wurde im vergangenen Jahr im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder aufgewendet. Die Ausgaben lagen hier bei 4,4 Milliarden Euro (+7,0 Prozent); ein Jahr zuvor hatte dieser Betrag noch bei 4,1 Milliarden Euro gelegen.
Den Schwerpunkt im Bereich der Einzel- und Gruppenhilfen bildeten die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfen für junge Volljährige sowie die vorläufigen Schutzmaßnahmen. 2014 beliefen sich die Ausgaben in diesem Leistungsbereich auf 2,4 Milliarden Euro; das waren 98 Millionen Euro (+4,3 Prozent) mehr als im Jahr 2013. (Quelle: IT.NRW)
Az.: III/2 37.0.5.2