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StGB NRW-Mitteilung 758/2023 vom 30.11.2023
Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in NRW um 6,1 Prozent auf 14,1 Milliarden Euro gestiegen
Für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Hand im Jahr 2022 rund 14,1 Milliarden Euro (brutto) ausgegeben. Das entspricht rein rechnerisch etwa 780 Euro je Einwohner. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die Ausgaben um 6,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2021: 13,3 Milliarden Euro).
Der weitaus größte Teil der Ausgaben floss im Jahr 2022 mit 9,1 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung. Davon gingen 91,6 Prozent in Kindertageseinrichtungen (8,3 Milliarden Euro) und 8,4 Prozent in die Kindertagespflege (765 Millionen Euro). Von den Ausgaben für Kindertageseinrichtungen wurden 0,7 Prozent für die Finanzierung von Horten bzw. Einrichtungen für Schulkinder (55 Millionen Euro) aufgewendet. Umgerechnet auf die Bevölkerung gab die öffentliche Hand rund 504 Euro (brutto) pro Kopf für die Kindertagesbetreuung aus.
Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung sind im Jahr 2022 um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2021: 8,6 Milliarden Euro) gestiegen. Die Ausgaben für Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder erhöhten sich mit +10,8 Prozent am stärksten.
Der zweithöchste Ausgabenbetrag hinter der Kindertagesbetreuung waren im Jahr 2022 mit etwa 3,8 Milliarden Euro (211 Euro je Einwohner) die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige und die vorläufigen Schutzmaßnahmen. Im Vergleich zum Jahr 2021 sind diese Ausgaben um 6,3 Prozent (damals: 3,6 Milliarden Euro) gestiegen. Weitere 1,2 Milliarden Euro flossen 2022 z. B. in die Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Den Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe standen im Jahr 2022 Einnahmen (z. B. aus Gebühren) von etwa 860 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergeben sich Nettoausgaben in Höhe von 13,2 Milliarden Euro; das entspricht rein rechnerisch einem Betrag von 732 Euro pro Kopf.
(Quelle: IT.NRW)
Az.: 35.0.1-005/001