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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 244/2004 vom 24.03.2004
Ausgaben je Schüler im Jahr 2001
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2001 durchschnittlich 4.500 Euro für die Ausbildung eines Schülers/einer Schülerin an öffentlichen Schulen aus. Dies waren 200 Euro (+2,8 %) mehr als im Vorjahr.
Bei Allgemeinbildenden Schulen betrugen die Aufwendungen nach Mitteilung des Bundesamtes 4.800 Euro je Schüler/in und bei Beruflichen Schulen 3.200. Innerhalb der Allgemeinbildenden Schulen variierten die Ausgaben je Schüler/in von 3.800 Euro an Grundschulen und über 5.300 Euro an Gymnasien und bis zu 11.200 Euro an Sonderschulen. Die verhältnismäßig hohen Ausgaben bei Sonderschulen lagen u.a. an der intensiven Betreuung. Bei den Berufsschulen im Dualen System resultieren die niedrigen Aufwendungen von 2.100 Euro je Schüler/in aus dem Teilzeitunterricht.
Das Land Nordrhein-Westfalen gab für Allgemeinbildende Schulen im Haushaltsjahr 2001 pro Schüler/in 4.600 Euro, für Berufsschulen 3.000 Euro und darunter für Berufsschulen im Dualen System 2.000 Euro aus. Die Durchschnittsaufwendungen für alle Schularten beliefen sich auf 4.300 Euro.
Im einzelnen ergaben sich für Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2001 für Allgemeinbildende Schulen folgende Ausgaben pro Schüler/in:
Grundschulen 3.500 Euro
Hauptschulen 4.900 Euro
Realschulen 3.800 Euro
Gymnasien 5.100 Euro
Integrierte Gesamtschulen 5.500 Euro
Sonderschulen 11.300 Euro.
Az.: IV/2-214-1