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StGB NRW-Mitteilung 635/1999 vom 20.09.1999
Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den Finanzschätzungen für das erste Halbjahr 1999 ein Defizit von rund 3,3 Mrd. DM erzielt. In den alten Bundesländern gab es ein negatives Finanzsaldo von 2,9 Mrd. DM, in den neuen Ländern ein Defizit von rund 0,35 Mrd. DM. Während sich die Defizitentwicklung in der GKV-West gegenüber dem ersten Quartal erheblich verlangsamt hat, ist in der GKV-Ost gegenüber dem ersten Quartal eine Verschlechterung festzustellen. Die Leistungsausgaben sind im ersten Halbjahr je Mitglied im Bundesdurchschnitt um rund 2,5 v. H. gestiegen. In den alten Ländern betrug der Zuwachs 2,2 v. H., in den neuen Ländern 3,8 v. H.. Die beitragspflichtigen Einnahmen weisen bundesweit einen Zuwachs von rund 1,6 v. H. auf. Hier war der Anstieg in den neuen Ländern mit rund 0,7 v. H. wiederum deutlich geringer als in den alten Ländern mit rund 1,7 v. H.. Während sich die Schere zwischen dem Anstieg der Leistungsausgaben und dem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen in den alten Ländern und auch bundesweit stärker geschlossen hat, klafft in den neuen Ländern zwischen diesen beiden Größen weiterhin eine Lücke von mehr als 3 %.
Nach Feststellungen des Bundesgesundheitsministeriums wäre die Steigerung der Leistungsausgaben bundesweit ohne die Ausgabenexpansion bei Arzneimitteln im Rahmen der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen geblieben. Von keinem der übrigen größeren Leistungsbereiche gehe eine Bedrohung der finanziellen Stabilität der GKV aus. Von Interesse ist, daß nach Feststellungen des Bundesministeriums nach Jahren überproportionaler Zuwächse in der Krankenhausversorgung sich zumindest in den alten Bundesländern eine deutliche Abflachung der Steigerungsrate auf rund 0,8 v. H. zeige. Dieser Zuwachs müsse allerdings immer vor dem Hintergrund der hohen Ausgabenzuwächse der vergangenen Jahre gesehen werden.
In diesem Zusammenhang äußert sich die Bundesgesundheitsministerin schließlich auch zu den exorbitanten Zuwächsen bei den Verwaltungsausgaben in der GKV. Diese Zuwächse betrugen 6,0 v. H.. Das Bundesgesundheitsministerium stellt fest, daß ein gewisser Anstieg der Verwaltungskosten gerechtfertigt sei. Insgesamt resümiert das BMG, daß auch durch die Einbeziehung der GKV-Verwaltungskosten in das beabsichtigte Globalbudget der Druck auf die Krankenkassen deutlich höher würde, vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven im eigenen Haus zu erschließen.
Az.: III 501