Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 10/2001 vom 05.01.2001

Ausgleichsmaßnahmen wegen hoher Energiepreise

In den Mitteilungen Nr. 22 vom 20.11.2000 (S. 322) haben wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abfederung sozialer Härten aufgrund der gestiegenen Energiepreise berichtet.

Der Bundesrat hat nunmehr in der Sitzung vom 21.12.2000 den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 08.12.2000 mehrheitlich angenommen. Über diesen Vermittlungsvorschlag hatten wir im Schnellbrief Nr. 73 vom 12. Dezember 2000 informiert. Nach dem Beschluß des Bundesrates können Fernpendler – Arbeitsweg länger als 10 km – ab dem 01.01.2001 für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte 80 Pfennig je Kilometer ab dem 10. Kilometer steuerlich geltend machen. Nahpendler – Arbeitsweg höchstens 10 km – können 70 Pfennig steuerlich geltend machen, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel sie benutzen. Aufwendungen ab 10.000 DM müssen nachgewiesen werden. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen bei der Einkommenssteuer Steuerausfälle entsprechen ihrer gegenwärtigen Beteiligung (Bund und Länder je 42,5 %; Gemeinden: 15 %).

Neben den unmittelbaren Mindereinnahmen über den 15%igen Anteil an der Einkommensteuer sind die Städte und Gemeinden in NRW in Höhe der Verbundquote von 23 % an den Steuerausfällen des Landes beteiligt. Nach Berechnungen des Finanzministeriums NRW (Schreiben vom 21.12.2000) beträgt der Anteil des Landes an den Mindereinnahmen aller Bundesländer in 2001 140 Mio. DM (36,842 %). In der Annahme, daß sich hieran nichts ändert, haben wir bei unseren Berechnungen dieses Anteilsverhältnis auch für die Folgejahre zugrundegelegt. Die entsprechenden unmittelbaren und mittelbaren Steuerausfälle bei der Lohn- und Einkommensteuer (in Mio. DM) sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

 

 

2001

2002

2003

2004

Bund

 

-430,00

-437,00

-431,00

-411,00

Länder

 

-380,00

-387,00

-376,00

-361,00

davon Land NRW

-140,00

-142,58

-138,53

-133,00

Gemeinden

 

-135,00

-136,00

-133,00

-128,00

NRW-Gemeinden

 

 

 

 

 

unmittelbar

-27,00

-27,20

-26,60

-25,60

 

mittelbar

-32,20

-32,79

-31,86

-30,59

 

gesamt

-59,20

-59,99

-58,46

-56,19

Dabei ist zu beachten, daß diese Steuerausfälle neben den Steuerausfällen der bereits verabschiedeten Maßnahmen des Steuersenkungsgesetzes zu sehen sind. Problematisch für die Haushalte kleinerer Städte und Gemeinden ist, daß die Steuerausfälle fast vollständig am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer anfallen. Diese Steuerquelle ist, das zeigt ein Blick auf die Haushaltsstrukturen für die Gemeinden um so bedeutender, je kleiner sie sind. Damit wird durch diesen Gesetzentwurf eine Schieflage fortgesetzt, die mit den vergangenen Steuergroßprojekten begonnen hat. Es gibt interkommunale Verteilungswirkungen zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, weil diese die Steuerausfälle bei der Einkommensteuer tendenziell stärker treffen als die großen Städte und Gemeinden, bei denen die Gewerbesteuer eine größere Bedeutung hat.

Az.: IV-921-00

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