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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 415/1996 vom 20.08.1996
Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
Die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz hat im vergangenen Jahr den Bund/Länder-Fachausschuß "Straßenpersonenverkehr" (BLFA) beauftragt, den Vollzug des § 45 a PBefG zu überprüfen und Vereinfachungs- sowie Einsparungsvorschläge zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr zu entwickeln. Die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz soll einen entsprechenden Bericht bereits am 12./13. August 1996 in Freiburg erörtern. Angesichts der Tatsache, daß sich finanzielle Einsparungen bei den § 45 a-Leistungen unweigerlich zu Lasten der kommunalen Haushalte auswirken und der Bericht bislang mit den kommunalen Spitzenerbänden nicht erörtert worden ist, hat sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 24.7.1996 an die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz sowie das Bundesministerium für Verkehr mit dem Petitum gewandt, die in dem BLFA-Bericht enthaltenen Einsparungsvorschläge noch nicht der Verkehrsministerkonferenz zur Beschlußfassung vorzulegen. Vielmehr sollte zuvor mit allen beteiligten Kreisen untersucht werden, in welcher Form sinnvolle Kosteneinsparungen oder vertretbare Einschränkungen des Leistungsangebots vorgenommen werden könnten. Zur Begründung hat die Bundesvereinigung u.a. folgendes ausgeführt.
"Der Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen gem. den § 45 a PBefG und § 6 a AEG stellt seit rd. 20 Jahren einer der Eckpfeiler der ÖPNV-Finanzierung in den Städten, Gemeinden und Kreisen dar. Vor allem im ländlichen Raum kann gerade nur aufgrund dieses Finanzierungsinstruments der ÖPNV aufrecht erhalten werden. Ein Wegbrechen oder auch nur ein "Zurückfahren" der Erträge im Ausbildungsverkehr würde dem ÖPNV schweren Schaden zufügen. Angesichts der dramatischen Haushaltslage in den Kommunen wäre diese weitere Mehrbelastung nicht finanzierbar. Bereits heute wenden die Städte, Gemeinden und Kreise im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen rd. 200 Mio. DM Eigenmittel für die Schülerbeförderung auf. Eine auch nur teilweise Reduzierung der Ausgleichszahlungen hätte eine drastische Erhöhung der Fahrpeise oder eine Verringerung des Verkehrsangebots zur Folge. Damit würde dem inzwischen auf allen politischen Ebenen anerkannten Ziel einer verstärkten ÖPNV-Förderung schwerer Schaden zugefügt. Darüber hinaus wären erhebliche Beeinträchtigungen der Schulwegsicherheit zu befürchten, da gerade viele Schüler bei erhöhten Fahrpreisen oder einem Wegfall von ÖPNV-Verbindungen andere Verkehrsmittel nutzen würden. Schließlich sollte der erzieherische Aspekt und damit die Vorbildfunktion des Schüler- und Ausbildungsverkehrs nicht vergessen werden: Wenn Kinder und Jugendliche über verbilligte Fahrkarten den umweltfreundlichen ÖPNV nutzen, so werden sie auch in Zukunft eher geneigt sein, diesem Verkehrsträger den Vorzug gegenüber dem Automobil zu geben.
Wir verkennen nicht, daß durch dieWiedervereinigung, den starken Anstieg der Schülerzahlen in den letzten Jahren sowie verkehrs- und umweltpolitisch sinnvolle Niedrigtarife (z.B. Semestertickets) die Höhe der Ausgleichszahlungen stark angestiegen ist. Kostendämpfende Maßnahmen in diesen Bereich werden daher von uns schon wegen des hohen Eigenanteils der Kommunen nicht grundsätzlich abgelehnt. Allerdings hätte die Umsetzung sämtlicher Vorschläge des BLFA-Berichts nach Berechnungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Folge, daß die Ausgleichszahlungen bis zu 50 % gekürzt würden. Das heutige Finanzierungssystem des ÖPNV würde bei dieser drastischen Kürzung der Ausgleichsleistungen zerstört."
Az.: III 741 - 31