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StGB NRW-Mitteilung 2/2022 vom 31.01.2022
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab dem 01.01.2022
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle mit Schreiben vom 26. Januar 2022 (Aktenzeichen B 2916 – 6 – IV A 2) mitgeteilt, dass „die mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Auslandskostenerstattungsverordnung vom 04. Dezember 2020 ab dem 01. Januar 2021 festgesetzten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (Anlage zu § 3 der Auslandskostenerstattungsverordnung - AKEVO) gelten für das Kalenderjahr 2022 unverändert fortgelten. Die Höhe der Tage- und Übernachtungsgelder in der AKEVO orientieren sich an den vom Bund durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift festgesetzten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldern. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 mitgeteilt, dass zum 01. Januar 2022 aufgrund der pandemiebedingten unzureichenden Datengrundlage keine Neufestsetzung erfolgt, sondern die für 2021 festgesetzten Beträge auch für 2022 gelten.“
Az.: 14.0.27-002/001