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StGB NRW-Mitteilung 520/2016 vom 13.07.2016
Auslegung des neuen Integrationserlasses des MSW
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat vor einigen Tagen seinen Erlass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht (ausführliche Informationen im Schnellbrief Nr. 185/2016). Darüber hinaus wird der herkunftssprachliche Unterricht nunmehr in einem eigenen Erlass geregelt, um seinen besonderen Wert hervorzuheben.
Ministerin Löhrmann hat bei der Vorstellung des Erlasses herausgestellt, dass es mit der Definition des Regel-Ausnahmeverhältnisses (sog. Auffangklassen sollen nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden) nicht darum gehe, die bisher vor Ort gefundenen pragmatischen Lösungen zu unterbinden. Wenn im Erlass nur noch von Sprachfördergruppen gesprochen werde, dann handele es sich in erster Linie um eine sprachliche Klarstellung, dass es sich bei den Gruppen, die in vielen Kommunen als „Willkommensklassen“, „Internationale Klassen“ oder „Auffangklassen“ bezeichnet werden, nicht um Klassen im herkömmlichen Sinne handelt, die in unveränderter personeller Zusammensetzung über viele Schuljahre existieren.
In einer Mail vom 8.7.2016 an die Schulleitungen der öffentlichen Schulen hat Staatssekretär Ludwig Hecke folgendes ausgeführt:
„Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
aufgrund der entstandenen öffentlichen Diskussion und der dadurch ausgelösten Anfragen möchte ich Ihnen hiermit einige klarstellende Erläuterungen zu oben genanntem Erlass (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Gefluechtete/Kontext/RS-Erlass-13-63-Nr_3.pdf) geben:
Die Neuregelung verändert keine bestehenden schulrechtlichen Vorgaben bzw. innerschulischen Organisationsformen. Sie folgt im Übrigen auch der entsprechenden KMK-Strategie, die im Oktober 2015 verabschiedet wurde.
Die Neuregelung nimmt die vielfältigen Entwicklungen in den Schulen in den letzten Jahren auf und gibt ihnen einen sicheren Rahmen. Das bedeutet, dass alle bewährten Organisationsformen der Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler weiterhin fortgeführt werden können.
Ebenfalls keine Veränderung gibt es bei dem Verfahren der Zuweisung von Lehrerstellen (Grund- und Mehrbedarfe).
Zur weiteren Erläuterung der Regelung des Erlasses sind nach der Sommerpause bereits Gespräche mit den Schulträgern terminiert. Darüber hinaus werden Dienstbesprechungen für Schulleitungen zu diesem Thema stattfinden. Zudem ist eine FAQ-Liste in Vorbereitung.“
Für die Verwaltungsgespräche sind nach Information der Geschäftsstelle folgende Termine vorgesehen:
Bezirksregierung | Datum | Uhrzeit |
Arnsberg | 03.11.2016 | 10.30 — 13.00 Uhr |
Detmold | 07.10.2016 | 11.00 — 13.30 Uhr |
Düsseldorf | 30.09.2016 | 10.00 — 13.00 Uhr |
Köln | 02.11.2016 | 10.00 — 13.00 Uhr |
Münster | 28.10.2016 | 10.00 — 13.00 Uhr |
Eine Einladung mit näheren Einzelheiten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.
Az.: 42.11-002/010