Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 368/2018 vom 28.05.2018

Auslobung des NRW-Bodenschutzpreises 2018

Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  und der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum vierten Mal nach 2009, 2011 und 2014 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Der Bodenschutzpreis soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken.

In diesem Jahr soll die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling zur Schaffung neuer Flächen für Handwerk, Gewerbe und Industrie im Vordergrund stehen. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen des AAV durch Umweltministerin Heinen-Esser am 12. November 2018 in Hattingen. Mit dem Preis sollen Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Gleichzeitig verdeutlicht die Auszeichnung, dass der Sanierung von Altlasten eine hohe Bedeutung zufällt, zugleich aber bei Bau- und Investitionsvorhaben keine unüberwindbaren Barrieren darstellten.

Bisher liegt der Fokus des Flächenrecyclings auf der Schaffung neuer Wohnbauflächen, die einerseits für Flüchtlingsunterkünfte und andererseits wegen des bestehenden Nachholbedarfs vor allem im sozialen Wohnungsbau benötigt werden. Zur Schaffung neuer gewerblich genutzter Flächen bestehen ein regional unterschiedliches Angebot an Flächenpotenzialen und ein stark divergierender Bedarf.

Einerseits muss auf großen Flächen in den Montan-Regionen der strukturelle Wandel durch Bereitstellung geeigneter Flächen vorangetrieben werden. Andererseits liefert die Aufbereitung zahlreicher kleiner und mittelgroßer Flächen in Ballungsrandgebieten und kleineren Kommunen zur Abdeckung des Flächenbedarfs einen wichtigen Beitrag für Gewerbe, Industrie und Handwerk, zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Teilnahme

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie zum Beispiel Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.

Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2013 bis 2017 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen. Letzter Einsendetermin für die Bewerbungsunterlagen ist der 16.07.2018. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einem Fachgremium vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt. Es werden Preise mit einem Gesamtwert von 10.000,- Euro vergeben.

Die Teilnahme-Unterlagen sind einzureichen beim AAV — Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Sabine Schidlowski-Boos, Postfach 80 01 47, 45501 Hattingen. Die Unterlagen und Dateien können auch per E-Mail an bodenschutzpreis@aav-nrw.de (max. 70 MB pro Mail) gesendet werden. Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen finden sich im Internet unter folgender Adresse:
http://www.aav-nrw.de/aktuelles/bodenschutzpreis-2018.html .

Az.: 25.1.2-007/001 gr

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