Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 672/2014 vom 05.11.2014

Ausnahmen bei Ausschreibungen für kleinere EEG-Anlagenbetreiber

Die Umweltminister der Länder haben sich auf der Ministerkonferenz in Heidelberg dafür ausgesprochen, besondere Ausnahmevorschriften für kleinere Betreiber von EEG-Anlagen bei der geplanten Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen vorzusehen. Bei den Ausschreibungsmodellen müsse der Anreiz erhalten bleiben, weitere Bürgerprojekte anzustoßen, um so die Akteursvielfalt der Energiewende zu wahren. Die Minister fordern die Bundesregierung auf, die Ergebnisse der Pilotprojekte mit den Ländern „ergebnisoffen unter Berücksichtigung von Alternativen zu diskutieren“. Dabei solle auch die Option geprüft werden, kleinere Betreiber vollständig von der Ausschreibung auszunehmen.

Die Ländervertreter tagten auf der 83. Umweltministerkonferenz unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Umweltministers, Franz Untersteller, vom 22. bis 24. Oktober 2014 in Heidelberg. Neben dem Hochwasserschutz setzte sich die Umweltministerkonferenz erneut auch mit verschiedenen Fragen zur Umsetzung der Energiewende auseinander.

Dabei wurde vor dem Hintergrund des im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 auch über die künftige Ausgestaltung eines Ausschreibungsmodells diskutiert (vgl. Schnellbrief Nr. 135 vom 22.07.2014). Die Umweltminister kamen dabei zu dem Schluss, dass die Teilnahme kleinerer Anlagenbetreiber - wie Bürgerenergieprojekte - durch eine hohe Transparenz, verständliche Verfahren und niedrigschwellige finanzielle Teilnahmevoraussetzungen ermöglicht werden müsse, um so die Akteursvielfalt der Energiewende zu wahren. Dabei müsse der Anreiz erhalten bleiben, weitere Bürgerprojekte anzustoßen. Insbesondere hohe Risikoaufschläge bei der Finanzierung seien zu vermeiden. Der Bund müsse zudem durch geeignete Übergangsregelungen Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Dabei solle auch die Möglichkeit offen gehalten werden, dass kleinere Anlagenbetreiber von der geplanten Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen ausgenommen bleiben.

Insbesondere bei Technologien mit langen und komplizierten Planungs- und Genehmigungsverfahren gebe es erhebliche Herausforderungen. In Deutschland gäbe es praktisch keine relevanten Erfahrungen mit Auktionen. Ausschreibungen müssten darauf zwingend Rücksicht nehmen und technologiespezifisch gestaltet sein. Neben der Pilotausschreibung für solare Freiflächenanlagen im kommenden Jahr seien weitere technologiespezifische Pilotprojekte erforderlich.

Die Umweltminister fordern die Bundesregierung auf, die Ergebnisse der Pilotprojekte mit den Ländern „ergebnisoffen unter Berücksichtigung von Alternativen zu diskutieren“. Darüber hinaus soll der Bund prüfen, inwieweit die Beihilfeleitlinien der EU-Kommission vom Frühjahr dieses Jahres eine Sonderbehandlung kleinerer Akteure erlauben und der Spielraum der dort vorgesehenen De-Minimis-Grenzen genutzt werden könne. Die Ländervertreter fordern weiter ein neues Vermarktungsmodell für EEG-Strom sowie mehr finanzielle Mittel für die Energieeffizienz.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht wird die Forderung der Umweltministerkonferenz, besondere Ausnahmevorschriften für kleinere Bürgerenergieanlagen und Anlagenbetreiber aus dem kommunalen Bereich, ausdrücklich unterstützt. Um die Existenz von kommunalen und Bürgerenergieanlagen nicht zu gefährden, muss bei der geplanten Einführung von Ausschreibungen sichergestellt werden, dass diesen Akteuren künftig der Markteintritt und damit der Zugang zur Förderung möglich bleibt.

Dabei sollte in Anlehnung an den Vorschlag der Umweltminister, auch für das Ausschreibungsverfahren eine ausreichend hohe Bagatellgrenze eingeführt werden, mit der eben gerade die kleineren Projekte von der verpflichtenden Teilnahme ab 2016 befreit werden. Bei der künftigen Ausgestaltung der Ausschreibungsmodelle sind jedoch alle in Betracht kommenden Alternativen mit einzubeziehen. Hierfür müssen zunächst Erfahrungen mit dem Pilotvorhaben bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesammelt werden.

Az.: II/3 811-00/8

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