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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 139/2000 vom 05.03.2000
Ausschilderung von Justizeinrichtungen in Kommunen
Die Geschäftsstelle hat ein Schreiben vom Justizministerium des Landes erhalten, in dem auf das besondere Anliegen des Ministeriums hingewiesen wird, auch ortsunkundigen Bürgern das Auffinden von Justizeinrichtungen zu erleichtern. Daher sei angestrebt, in den Kommunen auf eine hinreichende Ausschilderung aller dort jeweils ansässigen Justizbehörden hinzuwirken. Zu diesem Zweck habe das Ministerium die nachgeordneten Dienststellen gebeten, die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu überprüfen und - soweit erforderlich - bei der zuständigen Kommunalbehörde auf eine Verbesserung der Ausschilderung hinzuwirken.
Dieses Anliegen sollte im Rahmen der vom Verband empfohlenen Weiterentwicklung der straßenverkehrlichen Wegweisung zu einem innerörtlichen Leitsystem mit der Zielrichtung Verständlichkeit und Übersichtlichkeit unter Ausschöpfung der in der Straßenverkehrsordnung u.a. Regelwerken gesetzten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
In seinem Beschluß vom 02.02.d.J. hat das Präsidium des NWStGB nicht zuletzt unter dem Eindruck des oben zitierten Schreibens die Landesressorts aufgefordert, fachspezifische Wegweisungsanliegen an die Kommunen nach Art und Umfang auf unabdingbar übergeordnete Bedürfnisse zu beschränken, untereinander sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen und in Landeskonzepten Raum für ortsspezifische Wegweisungssysteme der Städte und Gemeinden zu belassen.
Das Verkehrsministerium plant nämlich beispielsweise eine Neuorientierung bei der touristischen Wegweisung. Hinzu kommt die Erarbeitung einer landesweiten Wegweisung für den Radverkehr. Das Präsidium unterstützt diesbezüglich das Ziel der Landesregierung, über eine landesweite Wegweisung den Radverkehr zu fördern. Es erwartet hiervon neben der notwendigen stärkeren Vernetzung kommunaler und regionaler Radverkehrssysteme auch eine ständig präsente Werbung für das Verkehrsmittel Fahrrad.
Eine landeseinheitliche Radwegweisung kann aus Sicht des Präsidiums von den Städten und Gemeinden durch Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Straßenbaulast allerdings nur dann unterstützt werden, wenn die Einführung und der Aufbau des Beschilderungssystems als Landesaufgabe von diesen finanziell getragen wird, die Kommunen bei Planung und Umsetzung frühzeitig und umfassend beteiligt und städtebauliche sowie regionale Aspekte respektiert werden. Schließlich ist auch ein akzeptables Finanzierungsgerüst insbesondere bezüglich Erst- und Folgeanschaffung, Aufstellung sowie Unterhaltung der Wegweisung erforderlich.
Az.: III/1 151-23