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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 474/2012 vom 11.07.2012
Ausschreibung der Vertragsgebiete beim Dualen System
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat sich mit Schreiben vom 05.06.2012 an das Umweltministerium NRW gewandt. In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass den kommunalen Spitzenverbänden durch ihre Mitgliedskommunen zur Kenntnis gegeben worden sei, dass die 10 Systembetreiber des Dualen Systems nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung (u.a. gelbe Tonne/gelber Sack) eine neue Ausschreibung der Vertragsgebiete in Nordrhein-Westfalen durchführen. In diesem Zusammenhang seien die Städte, Gemeinden und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch einzelne Systembetreiber aufgefordert worden, eine neue Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Verpackungsverordnung abzuschließen. Der jeweilige Systembetreiber berufe sich dabei auf einen so genannten Ausschreibungsvertrag, der zwischen den Systembetreibern geschlossen worden sei. Dieser Ausschreibungsvertrag sei aber auf Nachfrage einzelner Städte und Gemeinden nicht vorgelegt worden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW sieht es als erforderlich an, dass bei den Vertragsverhandlungen durch einen Systembetreiber vor Ort zumindest eine Vollmacht vorgelegt wird, aus welcher entnommen werden kann, dass der konkrete Systembetreiber autorisiert ist, auch im Namen der anderen 9 Systembetreiber die Verhandlungen zu führen. Anderenfalls wird die Gefahr zu gesehen, dass Abstimmungsvereinbarungen verhandelt werden, die sich im Nachhinein nicht umsetzen lassen, weil einzelne Systembetreiber das Verhandlungsergebnis ggf. nicht akzeptieren werden. Ein Antwortschreiben des Umweltministeriums NRW steht noch aus.
Az.: II/2 32-16-4 qu-ko