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StGB NRW-Mitteilung 30/2024 vom 16.01.2024
Ausschreibung für die Auszeichnungen "Bibliothek des Jahres 2024“
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und die Deutsche Telekom Stiftung verleihen am 24. Oktober 2024 – dem „Tag der Bibliotheken“ – wieder den Preis „Bibliothek des Jahres“ in zwei Kategorien am jeweiligen Ort der Preisträger: „Bibliothek des Jahres“ und „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“.
Ausgezeichnet werden Bibliotheken, die über ein zukunftsweisendes und zugleich qualitätvolles Bibliothekskonzept verfügen. Dabei steht vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit unter Nutzung von digitalen Angeboten und Services im Mittelpunkt. Die Auszeichnung soll für die Bibliotheken eine Motivation im Wettbewerb um Qualität und Innovation sein. Sie würdigt Bibliotheken aller Sparten und Größen. Der Preis „Bibliothek des Jahres“ ist mit 20.000 EUR, der Preis für „Bibliotheken in kleinen Kommunen und Regionen“ mit 7.000 EUR dotiert. Eine Bewerbung kann nur einmal in einer der beiden Kategorien „Bibliothek des Jahres“ oder „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ eingereicht werden. Doppelbewerbungen sind nicht zulässig. Die Einreichung von Bewerbungsvorschlägen ist bis einschließlich 31. März 2024 möglich.
Die Vorschlagsberechtigten für die Auszeichnung – entweder die Bibliotheksleitungen selbst, die Vorsitzenden der Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv oder die Jurymitglieder – füllen bitte ausschließlich den elektronischen Bewerbungsbogen aus.
Der Bewerbungsbogen „Bibliothek des Jahres“ ist auf der Website des dbv unter folgendem Link zu finden: https://www.bibliotheksverband.de/bibliothek-des-jahres.
Der Bewerbungsbogen „Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen“ ist abrufbar unter: https://www.bibliotheksverband.de/bibliothek-des-jahres-kleinen-kommunen-und-regionen.
Az.: 43.2.2-003/003 ha