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StGB NRW-Mitteilung 475/2005 vom 23.06.2005

Ausschreibungen im EU-Umweltprogramm LIFE

Die EU hat aktuell die Programme LIFE-Umwelt, LIFE-Natur und LIFE-Drittländer veröffentlicht. Alle drei Programme sprechen Akteure wie Unternehmen, aber auch Kommunen, Naturschutzgruppen und Organisationen an. Dabei werden folgende Projektvorschläge gefördert:

1. LIFE-Natur
Projekte, die auf den Schutz von natürlichen Lebensräumen oder wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von Gemeinschaftsinteresse abzielen.

2 LIFE-Umwelt
(a) Demonstrationsvorhaben, die zur Entwicklung von innovativen und integrierten Techniken und Verfahren sowie zur Weiterentwicklung der Umweltpolitik der EU beitragen
(b) Vorbereitende Vorhaben im Hinblick auf die Entwicklung neuer Umweltmaßnahmen und -instrumente der Gemeinschaft und/oder die Aktualisierung bestehender Umweltvorschriften und -politiken.

3. LIFE-Drittländer
Vorhaben der technischen Hilfe zum Aufbau der im Umweltbereich erforderlichen Kapazitäten und Verwaltungsstrukturen sowie zur Entwicklung einer Umweltpolitik

Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Programmen müssen die beiden erstgenannten Programme nicht notwendigerweise einen grenzübergreifenden Charakter haben. Die Zuschüsse der EU betragen bis zu 50 % der Projektkosten. Anträge sind beim NRW-Umweltministerium zu stellen. Die Einreichungsfrist für LIFE-Natur ist der 31.10.05, für LIFE-Umwelt-Demonstrationsprojekte der 30.09.05 und für vorbereitende Maßnahmen der 30.11.05. Der Programmteil LIFE-Drittländer hat grenzüberschreitenden Charakter, es werden Projekte in den Drittstaaten gefördert. Zudem sind die Anträge direkt bei der EU-Kommission einzureichen, die Antragsfrist dort endet am 31.10.05. Bei Interesse wenden Sie sich an:

Astrid van der Linden, EG-Beratungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe NRW, c/o NRW.BANK, Abteilung: 101-89400, Heerdter Lohweg 35, D - 40549 Düsseldorf, Tel.: +49 211 826 5244, Fax: +49 211 826 11402, EMail: eic@nrwbank.de.



Az.: I 05-17

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