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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 809/2016 vom 04.11.2016
Ausschreibungsbedingte Neuerungen bei Windenergieanlagen
Die Fachagentur Windenergie an Land hat ein Hintergrundpapier zur EEG-Novelle 2017 „Ausschreibungsbedingte Neuerungen für Windenergieanlagen an Land“ herausgegeben. Die aktuelle Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes bringt einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung der regenerativen Stromerzeugung in Deutschland mit sich: Der bislang gewährte Anspruch auf gesetzlich festgelegte Vergütungssätze wird weitestgehend abgeschafft. Stattdessen müssen die Betreiber von Windenergieanlagen die Förderung künftig im Regelfall wettbewerblich in Ausschreibungen ersteigern. Einen Zuschlag erhalten nur diejenigen, die die Kilowattstunde Strom zum geringsten Preis erzeugen können.
Die Umstellung auf Ausschreibungen bedeutet nicht nur einen grundlegenden Systemwechsel des bisherigen Förderregimes, sondern bringt viele Neuerungen mit sich. Dies gilt insbesondere für das komplexe Ausschreibungsverfahren, das den Bieter — nicht zuletzt aufgrund der streng einzuhaltenden Form- und Fristvorgaben — vor Herausforderungen stellen kann.
Die Fachagentur Windenergie an Land möchte dazu beitragen, allen Akteuren die Anwendung des Ausschreibungsverfahrens durch das Aufbereiten von relevanten Sachinformationen zu erleichtern. Die vorliegende Publikation ist deshalb als praxisnahe Handreichung konzipiert und widmet sich den ausschreibungsbedingten Neuerungen im EEG 2017 speziell für die Windenergie an Land. Sie soll den an einer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren Interessierten eine erste Hilfestellung bieten und allen Akteuren als einfach verständliches Nachschlagewerk dienen.
Das Hintergrundpapier kann auf der Internetseite der FA Wind unter http://www.fachagentur-windenergie.de/ heruntergeladen werden.
Az.: 20.1.4.1-002/001 gr