Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 322/2015 vom 20.05.2015
Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgeschlossen
Nach Abschluss der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- Freiflächenanlagen hat die Bundesnetzagentur erste Ergebnisse über die Bieterstruktur, Gebote und Zuschläge veröffentlicht. Bis zum 15. April gingen insgesamt 170 Gebote ein. Davon haben 25 Projekte mit insgesamt 157 Megawatt Leistung einen Zuschlag erhalten. 40 Prozent der bezuschlagten Menge konnte ein Unternehmen auf sich vereinen. Beteiligt haben sich auch natürliche Personen und Genossenschaften, die jedoch allesamt keinen Zuschlag erhielten.
Die durchschnittliche Förderhöhe liegt mit 9,17 Cent pro kWh unter dem festgesetzten Höchstwert. Aus kommunaler Sicht lässt das Ergebnis Zweifel darüber entstehen, ob die gewünschte Akteursvielfalt mit den geltenden Verfahrensregeln gewährleistet werden kann. Insbesondere die für die Akzeptanz der Energiewende erforderlichen dezentralen Projekte kleinerer Akteure aus dem Bereich der Bürger und Kommunen kamen mit ihren Geboten nicht zum Zuge.
Die Bundesnetzagentur hat nach Auswertung der zum 15. April eingegangenen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erste, zunächst vorläufige, Ergebnisse zu der Struktur der Bieter, den abgegebenen Geboten und den Zuschlägen bekannt gegeben. Mit der Pilotausschreibung soll in einem ersten Schritt die Förderung von erneuerbaren Energien im Bereich Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch wettbewerblich ermittelte Fördersätze bestimmt werden.
Ab Ende 2016 bzw. 2017 soll auf Grundlage der daraus resultierenden Erkenntnisse Ausschreibungsverfahren auf alle übrigen erneuerbaren Energien übertragen und die feste, staatliche Vergütungssystem bis auf wenige Ausnahme ersetzen werden. Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde geben demnach Aufschluss darüber, ob und wenn ja, welche Akteure aus welchen Regionen sich an dem neuen Verfahren beteiligen und die mit den Ausschreibungen verfolgten Zielen erfüllt werden können. Die Grundlage für das am 24. Februar 2015 eingeleitete Pilot-Ausschreibungsverfahren ist die Freiflächenausschreibungsverordnung (siehe StGB NRW-Mitteilung 188/2015 vom 09.03.2015).
Vorläufige Ergebnisse
In der ersten Ausschreibungsrunde wurden 170 Gebote mit einem Volumen von 715 Megawatt (MW) abgegeben. Die angebotene Menge lag mit 715 MW weit über dem ausgezeichneten Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Von diesen Geboten mussten aufgrund von Formfehlern 37 Gebote - und damit mehr als jedes fünfte - ausgeschlossen werden. Vielfach hätten Unterlagen wie ein beschlossener Bebauungsplan, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vollmachtsurkunde gefehlt oder der Bieter habe Zahlungen nicht oder verspätet geleistet. Trotzdem war das Ausschreibungsvolumen von 150 MW rund vierfach überzeichnet.
Nach Prüfung der 134 zulässigen Gebote haben insgesamt 25 Projekte mit insgesamt 157 MW Leistung den Zuschlag erhalten. Das kleinste bezuschlagte Gebot hat einen Gebotsumfang von einem Megawatt. Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei 9,17 Cent/kWh und damit unter der von der Bundesnetzagentur festgesetzten Höchstfördersatz von 11,29 Cent je kWh. Im Durchschnitt haben die Projekte eine Größe von 6,3 MW. Die überwiegende Anzahl an Projekten ist dabei auf Konversionsflächen vorgesehen.
Die Bieterstruktur war zunächst grundsätzlich breit aufgestellt. Es haben sowohl natürliche Personen als auch verschiedene juristische Personen, vor allem GmbH & Co. KGs, GmbH bis hin zu Aktiengesellschaften Gebote abgegeben. Insgesamt sind sieben Gebote von natürlichen Personen und vier von Genossenschaften eingegangen, die allerdings allesamt keinen Zuschlag erhielten. Diese konnten zwar die Teilnahmevoraussetzungen überwiegend erfüllen, allerdings waren ihre Gebotswerte höher als die der übrigen Bieter.
Auch wenn sich unter den Bietern auch kleine Projektgesellschaften befanden, gehören einige der erfolgreichen Bieter als Tochtergesellschaften zu einem gemeinsamen Unternehmen, das mehr als 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge - also mehr als 60 MW - auf sich vereinte. Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Ausschreibungen und Ergebnisse sind unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen abrufbar. Dort findet sich auch ein genereller Überblick über das Verfahren.
Weiteres Verfahren
Das Ausschreibungsverfahren sieht im nächsten Schritt vor, dass die erfolgreichen Bieter eine Zweitsicherheit stellen. Andernfalls erlischt der Zuschlag. Für den Fall, dass für Gebote mit mehr als 30 MW Leistung keine Zweitsicherheit gestellt wird, kündigte die Bundesnetzagentur ein Nachrückverfahren an, das noch im Mai stattfinden soll. Insofern können sich die präsentierten Ergebnisse der Bundesnetzagentur noch nachträglich ändern, weshalb sie zum jetzigen Zeitpunkt als vorläufig angegeben werden.
Die Bundesnetzagentur wird in diesem Jahr zwei weitere Ausschreibungsrunden durchführen. Der nächste Gebotstermin ist der 1. August. Gebote, die in der ersten Ausschreibungsrunde keinen Zuschlag erhalten haben, können in den nächsten Runden wieder mitbieten. Insgesamt wird in diesem Jahr ein Volumen von 500 MW ausgeschrieben. 2016 sinkt die Ausschreibungsmenge auf 400 MW und 2017 auf 300 MW.
Anmerkung
Aus kommunaler Sicht lassen die ersten - wenn auch vorläufigen - Ergebnisse der Ausschreibungsrunde nicht unerhebliche Zweifel darüber entstehen, ob die derzeitigen Verfahrensregelungen geeignet sind, eine angemessene Akteursvielfalt sichern können. Zwar ist es als positiv zu bewerten, dass sich auch Akteure aus dem Bereich der Bürger und Kommunen und kleinere Projekte an der ersten Ausschreibungsrunde beteiligt haben und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen konnten. Allerdings konnten sich die Projekte, sofern sie die Eintrittsvoraussetzungen erfüllt haben, gegenüber den übrigen Projektierern mit ihren Geboten nicht durchsetzen, so dass ihnen der Zugang zur Förderung letztendlich verwehrt geblieben ist.
Dies bestätigt die von kommunaler Seite bereits mehrfach geäußerten Bedenken, dass kleinere Anlagenbetreiber aus dem Bereich von Bürgern und Kommunen, die weniger Markerfahrung haben und nicht von Größeneffekten profitieren können, grundsätzlich einen Nachteil im Ausschreibungsverfahren erfahren. Der Markteintritt und damit der Zugang zur Förderung werden insbesondere diesen Akteursgruppen deutlich erschwert. Vor diesem Hintergrund sollten für die Ausschreibungsverfahren entsprechende Ausnahmeregelungen für Kleininvestoren geschaffen werden. Insbesondere sollte eine ausreichend hohe Bagatellgrenze eingeführt werden, mit der eben gerade diese Projekte von der verpflichtenden Teilnahme ab Ende 2016 bzw. 2017 befreit werden.
Az.: II gr-ko