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StGB NRW-Mitteilung 154/1999 vom 05.03.1999
Ausschuß der Regionen zum Sozialpolitischen Aktionsprogramm
Der Ausschuß der Regionen der Europäischen Union hat in einer Stellungnahme zum Sozialpolitischen Aktionsprogramm 1998 bis 2000 der Europäischen Kommission die Stellung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Lösung sozialer Konfliktlagen hervorgehoben. Insbesondere fordert der Ausschuß die nationalen Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Körperschaften in die Durchführung der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung einzubeziehen. Ferner müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeiten erhalten, an der Modernisierung der öffentlichen Beschäftigungsvermittlung mitzuwirken. Forderungen des DStGB werden damit aufgegriffen.
Der Ausschuß der Regionen unterstützt die von der Kommission in dem Sozialpolitischen Aktionsprogramm genannten Ziele sowie die Maßnahmen, die vorgesehen sind, um das europäische Sozialmodell für die Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft fit zu machen. Der Ausschuß unterstreicht die wichtige Funktion der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf Grund ihrer Bürgernähe und ihres Innovationsvermögens. Um den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wirksame und effektive Teilnahme an den Beratungen über die Zukunft des europäischen Sozialmodells zu ermöglichen, schlägt der Ausschuß der Regionen in seiner Stellungnahme folgendes vor:
- An den Gemeinschaftspolitiken im Bereich der Beschäftigung, insbesondere an der Ausarbeitung der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU für das Jahr 2000 und danach beteiligt zu werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Aktionspläne für Beschäftigung partnerschaftlich zusammen mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auszuarbeiten.
- zu der Einrichtung, einer Datenbank über die Sozialpolitik konsultiert zu werden, die auf einer lokalen und regionalen Grundlage aufgebaut wird, um statistische, Angaben zum Vergleich und zur Bewertung des sozialen Zusammenhalts in Europa bereitzustellen;
- daß die lokalen und regionalen Körperschaften in ihrer Funktion als Arbeitgeber in den europäischen Sozialdialog einbezogen werden;
- daß der Ausschuß einen Platz in den sozialpolitischen Konsultationsprozessen der EU erhält und insbesondere an der Vorbereitung des nächsten europäischen Sozialforums beteiligt wird, bei dem der Rolle der lokalen Körperschaften stärker Rechnung zu tragen ist;
- daß die Kommission ein Programm zur Unterstützung von Pilotaktionen und innovativen Projekten ausarbeitet, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Beschäftigung und der Sozialpolitik entwickelt werden;
- daß die Gebietskörperschaften der künftigen EU-Mitgliedstaaten in die Gemeinschaftspolitiken im Sozialbereich, insbesondere in Fragen der Beschäftigung, einbezogen werden und sich an den Arbeiten des Ausschusses der Regionen beteiligen können.
Dem Wunsch des Ausschusses der Regionen, die lokalen Gebietskörperschaften bei der Erstellung der nationalen Beschäftigungspläne umfassend zu beteiligen, ist die Bundesregierung bislang nicht nachgekommen. Vielmehr konnte der DStGB nur punktuell zu der Problematik "Versorgung mit Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder" Stellung nehmen. Dabei war der Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in keiner Weise akzeptabel. Der Bund hebt zwar seine gesetzgeberischen Aktivitäten und die von ihm finanzierten Modellprojekte zur Qualitätssicherung hervor, die Probleme der Kommunen insbesondere in finanzieller Hinsicht bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurden aber nicht ausreichend dargestellt und ausreichend gewürdigt. Der DStGB hat gegenüber dem Bundesministerium eine Klarstellung gefordert.
Az.: III 801