Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 272/2004 vom 22.03.2004

Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Am 16. März 2004 fand im Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW die 88. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr statt. Staatssekretär Hennerkes begrüßte die Ausschußmitglieder im Namen des "Infrastrukturministeriums" und richtete die Grüße von Minister Horstmann aus. In seinem Grußwort schlug er einen Bogen über die derzeitige Verkehrspolitik des Landes. Als zuständiges Ressort für Verkehr, Energie und Landesplanung sei es vornehmste Aufgabe seines Hauses, die Infrastruktur in NRW auf dem Stand zu halten und auszubauen. Die Verkehrsentwicklung im größer werdenden Europa stoße vielfach an Kapazitätsgrenzen. Dagegen könne nicht mehr angebaut werden. Daher strebe das Land eine integrierte Gesamtverkehrsplanung an, die statt einer sektoralen Betrachtungsweise die für die jeweiligen Mobilitätsbedürfnisse die besten Verkehrsträger zur Verfügung stellen wolle.
Ltd. Ministerialrat Dr. Albuschkat stellte sodann die aktuelle Lage des ÖPNV nach den Beschlüssen zur Konsolidierung der Haushalte des Bundes und des Landes dar. Auch in den Jahren 2004 und 2005 werde das Land die umfassende und zielgerichtete Förderung fortsetzen. Hierzu stünden über 1,45 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Referent berichtete auch über die Kürzung der Aufgabenträgerpauschale auf 150.000 Euro pro kreisfreier Stadt und Kreis. Allerdings würden die Kürzungen durch einen mit 1 Mio. Euro dotierten Sondertopf teilweise kompensiert, mit dem innovative, den Wettbewerb im ÖPNV unterstützende Projekte gefördert werden sollten.
Ltd. Ministerialrat Kolks berichtete über Entwicklungen im Bereich der Straßenplanung und Straßenfinanzierung. Er erläuterte einleitend die Notwendigkeit, rechtzeitig Vorsorge für eine zukunftsfähige Straßeninfrastruktur zu treffen. Nordrhein-Westfalen verfüge zwar über ein gut ausgebautes Straßennetz, allerdings komme es in die Jahre, was zu teuren Erhaltungs- und Unterhaltungsleistungen führe. Die Landesregierung sei bestrebt, gravierende Netzengpässe und -lücken baldmöglichst zu beseitigen. Sie versuche, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen.
Kommunale und unternehmerische Strategien für den ÖPNV standen sodann im Fokus der Ausschußdiskussion. Geschäftsführer Metz, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, stellte hierzu die unternehmerischen Strategien für den ÖPNV dar. Der ÖPNV-Markt befinde sich in einer tiefgreifenden Orientierungsphase. Die europäische Ebene strebe eine europaweite Marktöffnung mit Ausschreibungswettbewerb als grundsätzlichem Ordnungsprinzip an. Das spezifische Problem des ÖPNV in Deutschland sei heute weniger seine Qualität, die keinen internationalen Vergleich zu scheuen brauche, sondern die Kostenstruktur zahlreicher öffentlicher Unternehmen. Hauptproblem der öffentlichen Verkehrsunternehmen in Deutschland stellten vor allem Kostenunterschiede pro Leistungseinheit dar. Dies sei im wesentlichen das unterschiedliche Lohnniveau bei öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen. Die Verkehrsunternehmen hätten bereits weitgehende Restrukturierungsschritte unternommen. So seien sowohl Privatisierungs- wie auch Ausgliederungs- und Konzernmodelle in der Praxis erkennbar.
Geschäftsführer Giesen gab sodann einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion im StGB NRW und der Umsetzung des SGB II. Der Bund habe die Unterkunftskosten aufgrund überholter Arbeitslosenhilfe-Zahlen ganz offensichtlich unterschätzt und die realisierbaren Effizienzgewinne durch die Reform überschätzt. Nun habe er das Problem, entsprechend den berechtigten Forderungen der Kommunen eine Nachsteuerung vorzunehmen, ohne das austarierte Verhältnis von Bund und Ländern durch Grundsatzdebatten etwa zur Umsatzsteuerverteilung zusätzlich zu belasten. Geschäftsführer Giesen stellte zudem die Problematik einer Option kommunaler Trägerschaft dar. Die Forderung des StGB NRW nach einer Delegationsermächtigung im Bundesrecht werde aller Voraussicht nach in das Optionsgesetz aufgenommen, und zwar sowohl zum Arbeitsgemeinschafts- als auch zum Optionsmodell. Damit könnten gemeindliche Kompetenzen nutzbar gemacht werden, ihr Personal könnte unmittelbar ohne Verschiebung eingesetzt werden und jede Kommune könnte mit Einfluß nehmen auf Gestaltung und Kosten der Rechtsumsetzung. Schließlich gehe es auch darum, schon im Zuge des Optionsgesetzes eine Revisionsklausel in das SGB II einzubauen.
Der Ausschuß diskutierte des weiteren über die Umsetzung der Mittelstandsverträglichkeitsprüfung, über die Ausrichtung der regionalisierten Strukturpolitik sowie über eine gemeinsame Broschüre mit dem DStGB zur kommunalen Verkehrsgestaltung.

Az.: III/1 N 5

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