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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 42/2005 vom 15.12.2004
Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr
Am 24. November fand im Rathaus der Stadt Lohmar die 89. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr des Städte- und Gemeindebundes NRW statt. Bürgermeister Röger stellte Ausschussvorsitzendem Ersten Beigeordneten Rötters, Moers, und den Mitgliedern des Ausschusses die einladende Stadt vor und verwies darauf, dass der Rat jüngst einstimmig ein Entwicklungskonzept zur Stärkung des Ortszentrums beschlossen habe. Dieses Konzept finde zudem breite Zustimmung in der Bevölkerung.
Einen Themenschwerpunkt der Ausschusssitzung bildete die Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderungen. Dr. Sieger vom Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH, Mainz, plädierte für eine kommunale Strategie der Kooperation und Partizipation. Es gehe darum, Menschen mit Behinderung und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu sichern. Eine solche Strategie müsse die aktive Förderung der Mobilität behinderter Menschen durch Herstellung weitreichender Barrierefreiheit als Aufgabe der Träger öffentlicher Belange umfassen. Sie müsse zudem auf die sachgemäße Umsetzung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben bedacht sein. Sie müsse eine Partizipation der Beauftragten, Beiräte und Verbände behinderter Menschen gewährleisten. Zudem befürwortete Dr. Sieger die Möglichkeit der Verbandsklage bei Zuwiderhandlungen gegen die anderen Forderungen. Als konkrete Probleme auf kommunaler Ebene bezeichnete er die fehlende Kommunikation der Akteure untereinander, die ungenügende oder unsachgemäße Einbeziehung der Vertreter behinderter Menschen sowie unsachgemäße oder auch rechtswidrige Anwendung der Instrumente des Behindertengleichstellungsgesetzes.
In einer eingehenden Aussprache stellte der Ausschuss Einvernehmen darüber her, dass der Verband Hinweise oder Empfehlungen zum Thema Barrierefreiheit erarbeiten soll. Über den Ansatz der Barrierefreiheit im Straßenraum sollten zum einen die Zielgruppen über die Körperbehinderten hinaus auch auf andere in der Mobilität Beschränkte erweitert werden. Zudem solle das Thema nicht auf den Bereich des ÖPNV beschränkt werden, wie es bislang in der Fachdiskussion ganz weitgehend noch der Fall sei.
In einem weiteren Themenschwerpunkt erläuterte Geschäftsführer Giesen eingehend den aktuellen Umsetzungsstand der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Er sprach zum einen die finanziellen Auswirkungen und Risiken für die Städte und Gemeinden an. Zum anderen thematisierte er die Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Aufgabenerledigung im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften von Kreis und Arbeitsagentur. Aktuell vordringlich seien Fragen der Überleitung des Personals an die Arbeitsgemeinschaften. Hierzu würden noch vor Jahresende drei Workshops gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie der Regionaldirektion und den Tarifvertragsparteien organisiert.
Hauptreferent Thomas berichtete sodann über die Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Zukunft der Europäischen Strukturförderung. Er forderte eine stärkere Verzahnung von EU-Förderpolitik und Arbeitsmarktpolitik auf der regionalen Ebene. Regionalagenturen sowie Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II dürften nicht nebeneinanderher arbeiten. Der Ausschuss nahm die im dritten Kohäsionsbericht von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge im Grundsatz zustimmend zur Kenntnis und unterstützt insbesondere die Überlegung, neben einer Schwerpunktsetzung der Strukturfördermittel auf die am schwächsten entwickelten Regionen einer erweiterten Europäischen Union besonders auch den regionsunabhängigen Zielen Wettbewerb und Beschäftigung sowie Territoriale Zusammenarbeit besondere Bedeutung beizumessen. Der Ausschuss fordert darüber hinausgehend eine noch weitergehende Hinwendung zu objektiven sozioökonomischen Indikatoren wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzverlust, Beschäftigungssituation usw., die eine strukturpolitische Notwendigkeit begründen und europaweit einheitlich angewendet werden. Eine Zuweisung von Finanzmitteln allein aufgrund geographischer Kategorien ohne Begründung einer entsprechenden Bedürftigkeit wird grundsätzlich abgelehnt. Soweit im übrigen auch auf die geographische Lage im Raum abgestellt wird, darf nicht nur die periphere Lage einer Region Kriterium sein; vielmehr muss gerade auch die Problematik einer zentralen Transitlage berücksichtigungsfähig sein. Der Ausschuss vertritt schließlich die Auffassung, dass sich die künftigen Zielsetzungen der EU auch in der Region abbilden müssen. Dies erfordert eine Konzentration von Zuständigkeiten, Kompetenzen und Umsetzungsstrukturen in den Regionen, die insbesondere die Bereiche europäische Strukturpolitik, nationale und regionale Wirtschafts- und Arbeitspolitik und verwaltung sowie kommunale Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik umfassen.
Weitere Diskussionspunkte der Ausschusssitzung waren das Änderungsgesetz zum ÖPNV-Gesetz, Regelungen zum Parken, die Gütesicherung für mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen sowie Positionspapiere des DStGB zur interkommunalen Zusammenarbeit und zum tourismuspolitischen Leitbild.
Az.: III/1 N 5