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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 439/2005 vom 02.05.2005
Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr
Am 20. April 2005 fand in der Kulturhalle der Stadt Neukirchen-Vluyn die 90. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr des Städte- und Gemeindebundes NRW statt.
Als Vorsitzender des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr wurde 1. Beigeordneter Rötters, Moers, einstimmig wiedergewählt. Als stellvertretender Ausschussvorsitzender wurde Bürgermeister Giesen, Straelen, einstimmig gewählt. Beide nahmen die Wahl an und dankten dem Ausschuss für das Vertrauen.
Die Abteilungen Wirtschaft und Arbeit des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit NRW (MWA) hatten wie Ministerialrätin Schleimer, MWA, berichtete - in den vergangen Jahren - als sie noch zwei verschiedenen Ressorts angehörten - zur Umsetzung und zur Begleitung der eigenen Politikbereiche dezentrale, regionale Strukturen geschaffen. Mit der Verknüpfung der Politikfelder sei eine Anpassung der regionalen Strukturen notwendig und im Jahr 2004 umgesetzt worden. Die neuen "integrierten" regionalen Strukturen (Regionalagenturen, Lenkungskreis und Facharbeitskreise) sollten der zunehmenden Verflechtung der Politikfelder Arbeit, Wirtschaft und Technologie Rechnung tragen.
Die Arbeitspolitik des MWA werde bereits seit Jahren in enger Kooperation mit den Regionen umgesetzt. Die Regionen würden allerdings nicht mehr wie in der Vergangenheit mit festen Budgets ausgestattet. Umso wichtiger sei es für sie, mit Blick auf die Angebote des MWA Umsetzungsvorhaben der Region zu entwickeln und dazu die regionalen Akteure zu vernetzen. Die enge Verknüpfung von guten Vorschlägen und Projekten und ihrer Kompatibilität mit den Landesinteressen zeige sich in der Umsetzung des Europäischen Strukturfonds in Nordrhein-Westfalen. Der ESF sei für viele Projekte der Arbeitspolitik eine wichtige Finanzierungsquelle.
Unter Hinweis auf die in einigen Regionen noch nicht hinreichend geklärte Situation zur Gründung von Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und der kommunalen Aufgabenträger erläuterte Geschäftsführer Giesen, Geschäftsstelle, sodann die rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse bei der Umsetzung der komplexen Hartz IV-Reform. Derzeit befinde man sich auch nach Auffassung des Bundes in einer Start-Aufstellung, die auf Dauer nicht tragfähig sei und die einen erheblichen Anpassungsbedarf habe.
Geschäftsführer Giesen ging ferner auf die Situation bei den Optionskreisen ein, die offenbar stärker als die Arbeitsgemeinschaften bereits Integrationsleistungen umsetzten, auf der anderen Seite aber mit erheblichen Schnittstellenproblemen zu kämpfen hätten. Diese seien mit Schreiben an den Ministerpräsidenten, die Landtags-Fraktionsvorsitzenden und das Bundeswirtschaftsministerium von den kommunalen Spitzenverbänden nachdrücklich vorgetragen worden. Der von der Geschäftsstelle eingesetzte Arbeitskreis von Vertretern kreisangehöriger Gemeinden aus Optionskreisen habe inzwischen erfolgreich seine Arbeit aufgenommen.
Ausführlich skizzierte der Berichterstatter schließlich die Position der Geschäftsstelle zu Beteiligungsregelungen im Zuge der Delegation von SGB II-Aufgaben, dass eine Weitergeltung der aus der allgemeinen Sozialhilfe bekannten Beteiligungsregelungen nicht möglich sei, soweit keine konkreten Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden bestehen. In den Optionskreisen komme damit im Wesentlichen eine Beteiligung nur an den Integrationsleistungen in Betracht. Lediglich dort, wo die Kreise aktive und passive Aufgabenblöcke delegiert hätten, sei eine finanzielle Beteiligung auch an Leistungsbereichen außerhalb von Integrationsmaßnahmen vorstellbar. Ausschussvorsitzender Rötters hielt in einem Resümee fest, dass der Vorschlag der Geschäftsstelle zur Beteiligung kreisangehöriger Gemeinden an SGB II-Kosten sich strikt auf der bisher vom Ausschuss erörterten Linie bewege.
In einem weiteren inhaltlichen Schwerpunkt verabschiedete der Ausschuss die StGB-Thesen zur barrierefreien Mobilität. Hauptreferent Thomas erklärte einleitend, die Debatte in der Fachwelt konzentriere sich bislang zum einen auf die Zielgruppe der Behinderten im engeren Sinne. Zum anderen seien viele Kataloge für Einzelmaßnahmen insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr vorherrschend. Diese verengte Sichtweise führe in der Praxis regelmäßig zu Diskussionen um einzelne technische Maßnahmen, die nicht selten im Widerspruch zueinander stünden.
Der Verband propagiere demgegenüber in seinen Thesen eine strategische Herangehensweise vor Ort. Barrierefreiheit solle von den handelnden Personen als Zielsetzung bei allen Planungs- und Entscheidungsprozessen verinnerlicht werden. Bei einer derartigen selbstverständlichen Berücksichtigung sei es auch unproblematisch, nicht jedweils die aufwändigste technische Lösung zu präferieren.
Der Ausschuss diskutierte des weiteren über den Quick-Check als pragmatischen Ansatz einer optimierten Straßenunterhaltung, die Vermeidung von Maut-bedingten Ausweichverkehren, die Umsetzung des EU-Rechts zur Luftreinhaltung und zum Umgebungslärm und andere verkehrliche sowie strukturpolitische Themen.
Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 09.11.2005 in Vreden statt.
Az.: III N 5