Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 29/2001 vom 05.01.2001

Ausstattung von Schulen mit neuen Medien

Wie bereits im letzten Jahr sollen die Schulträger auch im Jahr 2001 vom Land zweckgebundene Mittel aus drei unterschiedlichen "Töpfen" erhalten. Hinzu kommen voraussichtlich auch Bundesmittel für Berufskollegs. Nach § 18 Abs. 1 des Entwurfes zum GFG vom 24.11.2000 werden den Gemeinden im Haushaltsjahr 2001 zweckgebunden 65 Mio. DM zur Förderung der technischen Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen zugewiesen.

Zudem sollen den Kommunen auch im nächsten Jahr wieder Landesmittel aus der e-nitiative.nrw in Höhe von 14 Mio. DM zur Verfügung stehen. Davon sollen wiederum 9,5 Mio. DM unmittelbar an die Schulträger für Kauf und Leasing von Software, Nutzung von Online-Angeboten und Erprobung von Modellen der Technikwartung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen die Schulträger auch im Haushaltsjahr 2001 Fortbildungsbudgets in Höhe von 3,5 Mio. DM für die Schulen erhalten. Schließlich sollen auch Bundesmittel in Höhe von ca. 36 Mio. DM für Berufskollegs für Investitionen wie technische Ausstattung einschließlich der Investitionen der verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bund soll Anfang 2001 abgeschlossen werden.

Am 01.05.2000 hat das Projektbüro der e-nitiative.nrw in Düsseldorf seine Tätigkeit aufgenommen. Nach einer gemeinsamen Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung vom 02.11.1999 hat die e-nitiative.nrw u.a. die Aufgabe, Konzepte für das Lernen mit neuen Medien zu erarbeiten. Von den Mitgliedsstädten und –gemeinden ist vielfach der Wunsch an die Geschäftsstelle herangetragen worden, die e-nitiative.nrw möge auch pädagogische Konzepte erstellen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Ausarbeitung der pädagogischen Zielvorgaben weder Aufgabe der e-nitiative.nrw noch des Schulträgers ist. Es handelt sich vielmehr um eine Aufgabe des Landes, die nach Auffassung des Schulministeriums von den einzelnen Schulen zu erfüllen ist. Die e-nitiative.nrw kann zur Erstellung von pädagogischen Konzepten allenfalls Hilfsmodule zur Verfügung stellen, die allerdings nicht die pädagogische Konzeption der Schule ersetzen können. Solche Module beabsichtigt die e-nitiative.nrw im Frühjahr 2001 zu erarbeiten.

Die Erstellung einer pädagogischen Konzeption durch die jeweilige Schule stellt die Grundlage für die Ausstattung der Schule mit Hardware dar. Deshalb sollte eine Schule regelmäßig erst dann mit Hardware ausgestattet werden, wenn sie die pädagogischen Zielvorgaben formuliert hat. Andernfalls besteht die Gefahr, daß die zur Verfügung gestellten Geräte gar nicht oder im erheblich geringeren Umfang genutzt werden, als dies mit klar definierten pädagogischen Zielvorgaben der Fall wäre.

Durch eine gemeinsame Vereinbarung der Bezirksregierungen, des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung, der Medienberatung NRW und der e-nitiative.nrw sind am 29.05.2000 die e-teams.nrw gegründet worden. Inzwischen existieren in den kreisfreien Städten und Kreisen insgesamt 54 solcher e-teams.nrw mit insgesamt ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die lokalen e-teams.nrw sollen die Schulen vor Ort auf der Grundlage von bereitgestellten Informationen bei Fragen der Ausstattung, Vernetzung, Wartung und Software beraten. Im übrigen ist es sinnvoll, die e-teams.nrw bei der Formulierung der pädagogischen Zielvorgaben für die Schule zu beteiligen. Allerdings ist festzustellen, daß bislang die Tätigkeit zahlreicher e-teams.nrw sowohl in zeitlicher als auch in fachlicher Hinsicht als nicht optimal beurteilt worden ist. Auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände von Nordrhein-Westfalen liegt daher künftig ein Handlungsschwerpunkt der e-nitiative.nrw darin, die e-teams.nrw zu professionalisieren.

Von allen kommunalen Spitzenverbänden wird das finanzielle Engagement des Landes hinsichtlich der Ausstattung der Schulen mit neuen Medien kritisiert. Die Gesamtausgaben des Landes für diese wichtige Zukunftsaufgabe betragen von 1999 bis 2004 lediglich 70 Mio. DM, das heißt pro Jahr 14 Mio. DM. Die Ausgaben der Kommunen, die die Geschäftsstelle im Rahmen der alljährlichen Haushaltsumfrage feststellen wird, dürften ein Vielfaches von diesen eingesetzten Landesmitteln betragen.

Az.: IV/2-240-10/2

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