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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 636/2016 vom 05.09.2016
Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im Gesetzentwurf (Bundestags Drucksache: 18/9440). Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Mit der Ausweitung ist auch eine finanzielle Beteiligung der kommunalen Baulastträger verbunden. Etwa acht Prozent des Straßennetzes liegen nicht in der Baulastträgerschaft des Bundes, sondern bei den Ländern bzw. Kommunen — vor allem bei Ortsdurchfahrten. Ein entsprechender Anteil der Einnahmen sollen nach Abzug von Systemkosten den jeweiligen Ländern ausgezahlt werden. Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Ausdehnung der Lkw-Maut. Er sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Infrastrukturfinanzierung. Er macht darüber hinaus einige Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum größten Teil ablehnt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Verkehrspolitik/Infrastruktur/ .
Az.: 33.0-003/002