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StGB NRW-Mitteilung 194/2003 vom 21.02.2003
Ausweitung der Schulpflicht für Asylbewerberkinder
Auf die Frage, wie viele Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen derzeit freiwillig eine Schule besuchen, hat die Landesregierung mitgeteilt (Landtagsdrucksache 13/3441), daß amtliche Schuldaten und sonstige Erhebungen über die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis der Asylbewerber nicht vorliegen. Eine nicht repräsentative Abfrage bei den Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien in NRW habe jedoch ergeben, daß zumindest in Städten und Kreisen mit Regionalen Arbeitsstellen ca. 97 bis 98 % der Kinder von Asylbewerbern aufgrund ihrer Schulberechtigung eine Schule besuchen. Bei den Kommunen und Kreisen im ländlichen Raum ohne Regionale Arbeitsstellen hänge die Schulbesuchsquote von der Beratung durch die Schulämter, die Schulträger und ggfs. von privaten Organisationen ab. Eine einheitliche Bewertung sei dazu nicht möglich.
Ferner wurde die Frage an die Landesregierung gerichtet, wie hoch die durchschnittlichen Folgekosten für Kommunen und Gemeinden sind, die sich aufgrund der größeren Schülerzahl bei einer Ausweitung der Schulpflicht auf Asylbewerber ergeben. Hierzu hat die Landesregierung mitgeteilt, daß in Kommunen, in denen Kinder von Asylbewerbern aufgrund ihres Schulbesuchsrechtes zu einem hohen Prozentsatz bereits eine Schule besuchen, keine erheblichen Mehrkosten entstehen würden. Für die übrigen Kommunen sei aufgrund des fehlenden Datenmaterials keine Prognose möglich. Bei der Ermittlung des Lehrerbedarfs würden diese Schulen nach der festgelegten Relation berücksichtigt.
Az.: IV/2-213-5