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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 528/2003 vom 03.06.2003
Auswertung von Straßenverkehrsunfällen
Der gemeinsame Runderlaß des Innenministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW vom 09.11.1999 ist jetzt in einer überarbeiteten Form veröffentlicht und an die Straßenverkehrsbehörden weitergeleitet worden. Der Erlaß gilt 5 Jahre.
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierzu ist die ortsbezogene Auswertung von Straßenverkehrsunfällen notwendig. Mit ihrer Hilfe sollen Unfallhäufungsstellen im Straßennetz frühzeitig erkannt und Zusammenhänge zwischen dem Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschl. seiner Umgebung festgestellt werden (unfallbegünstigende Faktoren). Als Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung werden Maßnahmen festgelegt, die die unfallbegünstigenden Faktoren beseitigen sollen.
Az.: III/1 151-40