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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 474/1997 vom 20.09.1997
Auswirkungen der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer auf NRW
Das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat in seiner 128. Sitzung am 04. September 1997 in Düsseldorf folgende Beschlüsse zu den Auswirkungen der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer auf NRW gefaßt:
1. Das Präsidium begrüßt, daß die verbleibende Gewerbeertragsteuer im Grundgesetz durch eine Ergänzung von Art. 28 Abs. 2 GG wirksam abgesichert wird.
2. Das Präsidium stellt gleichzeitig fest, daß ein Umsatzsteueranteil von 2,2 % nicht ausreicht, um den Städten und Gemeinden den ihnen von der Bundesregierung mehrfach zugesicherten vollen und fairen Ausgleich zu gewähren. An der Forderung nach einem Anteil in Höhe von 2,3 % wird festgehalten. Angesichts einer weiterhin angespannten Finanzsituation sind entsprechende Mindereinnahmen von rd. 63 Mio DM für die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden nicht zu verkraften.
3. Das Präsidium kritisiert, daß allen Städten und Gemeinden durch die von den Ländern durchgesetzte Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um 7 Punkte zunächst 220 Mio DM pro Jahr entzogen werden. Dies, obwohl die von Bund und Ländern prognostizierten erheblichen Mehreinnahmen bei der Gewerbeertragsteuer vor allem durch die Streichung der Rückstellungen für drohende Verluste nicht allen Städten und Gemeinden zugute kommen.
4. Das Präsidium lehnt die Einrichtung eines Härtefonds durch Vorwegentnahme von Härtefondsmittel für das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu 20 v.H. der gemeindlichen Umsatzsteuerbeteiligung (rd. 277 Mio DM) ab. Mangels gemeindescharfer Gewerbekapitalsteuerdaten sind auch nicht näherungsweise Kriterien erkennbar, aufgrund derer eine Verteilung der Mittel unter den Gemeinden erfolgen könnte.
5. Das Präsidium stimmt der vom Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Es bittet die Geschäftsstelle, in einem Schreiben an Finanzminister Schleußer die praktischen Umsetzungsprobleme der Gewerbesteuerreform bei der Anpassung von Vorauszahlungsbescheiden darzustellen und darauf hinzuwirken, daß diese durch ein einheitliches Vorgehen der Finanz- und Steuerverwaltungen unverzüglich beseitigt werden.
Az.: V-930-01