Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 273/2016 vom 07.04.2016

Auswirkungen der Gewerbesteuer-Veranlagung 2011

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, profitierten in 2011 vor allem die Gemeinden in den neuen Bundesländern von der Umverteilung der Gewerbesteuermessbeträge (Zerlegungsanteile) vom Sitz der Geschäftsleitung zur Betriebsstätte. Sie konnten nach der Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuermessbeträgen und Zerlegungsanteilen gutschreiben, als zunächst von ihrer Finanzverwaltung festgesetzt worden war. Am stärksten gewannen durch Zugänge aus den alten Bundesländern die Gemeinden in Sachsen (+91 Mio. Euro), gefolgt von Berlin (+63 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (+58 Mio. Euro).

In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile zum Betriebssitz mit 175 Mio. Euro dagegen zum größten Nettoabgang gegenüber den ursprünglich von der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen (—52 Mio. Euro) und Hamburg (—51 Mio. Euro) folgten auf dem zweiten und dritten Platz. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (2,2 bzw. 2,0 Mrd. Euro), Bayern (2,0 Mrd. Euro) und Baden-Württemberg (1,6 Mrd. Euro) die höchsten Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) erwirtschaftet.
Die vollständige Destatis-Pressemitteilung ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell abrufbar. [Quelle: Destatis PM 124/16)]

Az.: 41.6.2.1 mu

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