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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 343/2001 vom 05.06.2001
Auswirkungen der Verkehrsüberwachung
Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist jetzt in einer Studie der Frage nachgegangen, welche allgemeinen vorbeugenden Wirkungen polizeiliche und kommunale Verkehrsüberwachung auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Dabei stellte sich heraus, daß die subjektiv geringe Entdeckungswahrscheinlichkeit und die wahrgenommene Härte formeller Sanktionen nur einen geringen Effekt auf den Grad der Regelbefolgung besitzen. Die stationäre Verkehrsüberwachung an Unfallschwerpunkten zeichnet sich dagegen durch einen hohen Grad an Wirksamkeit aus.
Der generalpräventive Abschreckungseffekt der Verkehrsüberwachung wird als gering eingeschätzt. Eine Intensivierung der Überwachung bewirkt nur dann einen höheren Befolgungsgrad der Verkehrsregeln, wenn die Kontrollstellen und Kontrollzeiten so oft wie möglich geändert werden. Andernfalls wird die gestiegene Kontrollintensität durch die Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und umgangen, was letztlich einen sinkenden Grad der Regelbefolgung nach sich zieht.
In der Studie werden folgende Empfehlungen gegeben:
- eine verstärkte Medienberichterstattung über die Erfolge der Überwachung
- eine stärkere Vermittlung von Informationen zu den Strafhöhen bei Geschwindigkeits- und Alkoholdelikten
- verstärkte Maßnahmen im Rahmen der Verkehrspolitik, um dem Delikt "Übertretung von Tempo-Limits" seinen Status als Kavalliersdelikt zu nehmen.
Die Untersuchung ist unter dem Titel "Auswirkungen der Verkehrsüberwachung auf die Befolgung von Verkehrsvorschrifen" in den Berichten der Bundesanstalt für Straßenwesen erschienen und beim Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Postfach 101 110, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/94544-0, erhältlich.
Az.: III/1 151 - 25