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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 355/2003 vom 17.04.2003
Auszahlung und Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Das Innenministerium hat die Geschäftsstelle über den aktuellen Stand des Verfahrens bezüglich der Verordnung über die Auszahlung und Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2003, 2004 und 2005 - Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes/Flutopfersolidaritätsgesetzes - informiert.
Die Landesregierung hat am 01.04.2003 die Verordnung beschlossen, die ab dem 01.01.2003 übergangsweise die Grundlage für die Auszahlung und Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bildet. Auf der Basis der bisherigen Schlüsselzahlen werden danach zunächst Abschlagszahlungen auf die den Gemeinden in 2003 zustehenden Anteile an der Einkommensteuer ausgezahlt. Nach In-Kraft-Treten der entsprechenden o.g. bundesgesetzlichen Regelungen, die die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 berücksichtigen, wird die Aufteilung des Gemeindeanteils im Rahmen einer Landesverordnung endgültig festgesetzt. Nach der derzeitigen Terminplanung ist mit der Verabschiedung bzw. dem Erlass der bundesrechtlichen Regelung im Mai 2003 zu rechnen.
Die "Übergangs-Verordnung" enthält neben der Aufteilung des Einkommensteueranteils auch eine Regelung über die Einbehaltung des kommunalen Beitrags zur Finanzierung des Aufbauhilfefonds nach dem geltenden sog. Flutopfersolidaritätsgesetz. Im Zuge der Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes soll demgegenüber die Verpflichtung der Gemeinden zur Finanzierung des Aufbauhilfefonds wieder aufgehoben werden. Es ist vorgesehen, dass nach dem In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes das Land den Kommunen die bis dahin einbehaltenen Beiträge erstattet (vgl. Schnellbrief Nr. 31 vom 04.04.2003). Das Nähere wird die endgültige Verordnung über die Aufteilung der Einkommensteuer regeln.
Az.: IV/1 921-03