Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 708/2015 vom 09.11.2015

Auszeichnung für Lösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) will die Veränderungen städtischer Lebensformen mit aktuellen Beispielen dokumentieren und lobt im Rahmen ihrer Aktionsplattform „NRWlebt.“ ein Auszeichnungsverfahren mit dem Thema „NRWlebt. — Anders. Neu. Originell“ aus. Hierüber hatten wir bereits mit StGB NRW-Mitteilung 660/2015 vom 07.10.2015 berichtet.

Aus aktuellem Anlass weitet die AKNW die Auslobung zu dem Auszeichnungsverfahren thematisch aus: Eingereicht werden können nun auch Projekte, die sich mit einer angemessenen, gut gestalteten und innovativen Lösung zur Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie mit dauerhaftem Wohnraum und (baulichen) Integrationskonzepten für Flüchtlinge befassen. Diese brauchen noch nicht vollständig realisiert zu sein.

Das Auszeichnungsverfahren richtet sich an Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner, Bauherrinnen und Bauherren und Architektinnen und Architekten sowie Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die in gestalterischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht passende Projekte für ihre innovative Idee vom Leben in der Stadt gefunden, geplant und realisiert haben. Durch das Auszeichnungsverfahren soll der Öffentlichkeit gezeigt werden, welche innovativen Lösungsansätze es für die unterschiedlichsten Lebenskonzepte oder auch temporären Lebenssituationen geben kann. Eigentümer und Verantwortliche sollen dazu angeregt werden, auch über ungewöhnliche Lösungen, außergewöhnliche Projekte und innovative Vorhaben nachzudenken.

Die Vorprüfung der eingereichten Objekte erfolgt durch die Geschäftsstelle der AKNW. Über die Auszeichnung entscheidet eine unabhängige Jury. Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette, die das ausgezeichnete Projekt kennzeichnen soll. Außerdem werden die ausgezeichneten Projekte in einer Ausstellung und in einer Broschüre der AKNW sowie online dokumentiert.

Einreichungsfrist der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist der 11. Januar 2016 (die Abgabefrist wurde wegen der thematischen Ausweitung des Verfahrens verlängert). Die Jurysitzung findet im Februar 2016 in Düsseldorf statt, die Auszeichnungen werden am 19. Mai 2016 in Bochum verliehen. Weitere Informationen und den vollständigen Auslobungstext unter www.nrw-lebt.de und auf www.aknw.de . Die Online-Bewerbung zum Auszeichnungsverfahren ist unter http://nrwlebt.aknw.de möglich.

Az.: II/1 20.5.5-001

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